Aus Sicht der Anwaltschaft längst überfällig, aus Sicht der kostenbelasteten Länder viel zu teuer: Der Bundesrat hat am Freitag zahlreichen Vergütungserhöhungen zugestimmt, auch die Anwaltschaft bekommt lineare sowie strukturelle Verbesserungen im RVG. Wie die Länder das finanzieren sollen, wissen sie aber offenbar noch nicht.
Nach dem Bundestag, der noch in einer seiner letzten Sitzungen Ende Januar dafür stimmte, hat nun auch der Bundesrat der Erhöhung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am Freitag zugestimmt, mit Beginn des zweiten Monats nach der Verkündung kann sie in Kraft treten.
Dann steigen die Wertgebühren für die Rechtsanwaltschaft um 6%, die Festgebühren sogar um 9%. Der 2024 noch von der FDP eingebrachte Gesetzentwurf erhöht neben der Rechtsanwalts- auch die Vergütung für Vormünder und Betreuerinnen, für im Familienrecht tätige Verfahrensbeistände und Pflegerinnen, qualifizierte Sachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieherinnen. Das Vergütungssystem der Betreuerinnen und Betreuer verändert das Gesetz auch systematisch, ein vereinfachtes System soll künftig auf 16 monatlichen Fallpauschalen basieren statt auf 60 einzelnen Vergütungstatbeständen. Diese Änderungen treten Anfang 2026 in Kraft.
BRAK und DAV wollen Anpassung in jeder Legislaturperiode
Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) betonte, dass die Erhöhung für diese Berufsgruppen allen zugutekomme: "Wir alle können in eine Situation kommen, in der wir zum Beispiel auf qualifizierte Betreuung oder gute Rechtsberatung angewiesen sind. Eine faire Vergütung ist eine Voraussetzung dafür, dass wir in einer solchen Situation gute Unterstützung erhalten". Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer würden von der Gesetzesänderung profitieren, so Wissing: Sie erhalten künftig eine erhöhte Aufwandsentschädigung.
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV), die seit Jahren für eine RVG-Erhöhung plädiert hatten, zeigten sich "erleichtert", dass die Gebührenerhöhung für die Anwaltschaft, die BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling als "längst überfällig" bezeichnete, nun noch zum Abschluss gebracht werden konnte. Die beschlossenen Erhöhungen, die ersten seit 2021, trügen dem inflationsbedingten Anstieg der Personalkosten in den Anwaltskanzleien Rechnung und stellten sicher, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung und Vertretung gewährleisten können, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Anwaltsorganisationen.
DAV-Präsidiumsmitglied Edith Kindermann zeigte sich erfreut auch über strukturelle Verbesserungen, etwa die Anhebung der Gegenstandswerte in Kindschaftssachen auf 5.000 Euro sowie eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung an die Gebühren für Wahlanwältinnen und -anwälte.
Länder fordern mehr Geld für Mehrausgaben vom Bund
Allerdings hätten BRAK und DAV sich mehr gewünscht, während der Bundesrat jetzt schon Bedenken hat, nicht zuletzt wegen der ebenfalls angehobenen Gerichtskosten. Die Anwaltsverbände pochen wie schon bisher auf eine RVG-Anpassung in jeder Legislaturperiode. "Die Gebührenordnung der Anwaltschaft darf nicht von der gesamtgesellschaftlichen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden".
Der Bundesrat hingegen wies in einer begleitenden Entschließung am Freitag darauf hin, dass die Änderungen im Kosten- und Vergütungsrecht bei den Ländern zu erheblichen Mehrausgaben führten. Da der Bund dafür bisher keinen angemessenen Ausgleich angeboten habe, forderten sie, die jährliche Verteilung des Umsatzsteueraufkommens anzupassen. Die Bundesregierung solle sich zeitnah mit den Ländern über die Kostenkompensation verständigen.
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Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NjW 2022, 1784