Mehrere Anschläge, eine geopolitisch angespannte Lage und immer mehr psychisch auffällige Täter: Der Bundesrat verlangt dringend mehr bundesweite Vernetzung der Sicherheitsbehörden, um zu einem modernen Daten- und Informationsmanagement zu gelangen.
Ob der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt oder die Messerattacke in Würzburg: Die Sicherheitslage in Deutschland sei "von einer hohen Gefährdung geprägt", die geopolitische Lage erhöhe das Anschlagsrisiko zunehmend, so der Bundesrat in einer Entschließung vom Freitag. Gleichzeitig sehen die Länder das Land nicht gut gewappnet.
Dabei seien die gewalttätigen Angreifer Personen mit psychischen Auffälligkeiten. Um sie präventiv besser herauszufiltern, einschätzen und erfassen zu können, verlangen die Länder eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls Ausländerbehörden. Nur so könnten personenbezogene Verhaltensmuster und Risiken rechtzeitig festgestellt, analysiert und bewertet werden.
Der Bundesrat appelliert deshalb an die Bundesregierung, gemeinsam den Aufbau eines "Datenhauses" mit höchster Priorität voranzutreiben und dessen Finanzierung zu sichern. Das Ziel: eine zentral betriebene, digital souveräne, wirtschaftlich tragbare und rechtlich zulässige automatisierte Datenanalyseplattform für alle Polizeien des Bundes und der Länder.
Im Einklang mit dem Datenschutz
Der technische Aufbau eines solchen Datenhauses habe bereits begonnen, müsse aber weiter und schneller vorangehen, so der Bundesrat. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, diesen Aufbau mit höchster Priorität voranzutreiben, um das bereits beschlossene "Zielbild 2030" eines modernen Daten- und Informationsmanagements (gemeinsames Datenhausökosystem) möglichst schnell zu erreichen. Es bestehe ein "anhaltend dringender sicherheitspolitischer und fachlicher Bedarf".
Mit der Technologie allein ist es auch aus Sicht des Bundesrats nicht getan, die Länder sehen auch rechtlichen Handlungsbedarf. "Für eine verbesserte polizeiliche Risikoeinschätzung des Gewaltpotentials von Personen sind berechtigte Sicherheitsbelange in Ausgleich mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu bringen und notwendige spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch und deren Auswertung zu schaffen".
Das Papier, das eine "Neuausrichtung" verlangt, sendet deutliche Appelle: Der erforderliche Daten- und Informationsaustausch zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder entspreche trotz mehrerer Anläufe zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen seit dem Jahr 2016 auch heute noch nicht den Erfordernissen eines modernen Daten- und Informationsmanagements.