BMF-Schreiben vom 28.11.2017, IV C 7 – S 3104/09/10001; DOK 2017/0990971
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.
Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamts ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.11.2016, IV D 4 – S 3104/09/10001; DOK 2016/1012678 (BStBl. I 2016, 1166), veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 anzuwenden.