FG Berlin Urt. v. 25.9.2023 – 6 K 6188/19 (rkr.); Urt. v. 19.9.2023 – 8 K 8171/21 (Revision zugelassen)

Bei geschäftlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und beherrschenden Gesellschaftern stellt sich immer wieder die Frage, ob die Geschäftsbeziehungen einem Fremdvergleich standhalten. Dabei kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an, wie zwei aktuelle Urteile des Finanzgerichts (FG) Berlin zeigen.