Die bisherige Verlautbarung „IDW Praxishinweis 2/2018“ wird durch den neuen „IDW Bewertungshinweis 1/2023“ ersetzt.
Am 6.9.2023 verabschiedete der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW die überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 (umbenannt in „IDW Bewertungshinweis 1/2023“). Neben begrifflichen Klarstellungen wurden vor allem Ausführungen zu Insolvenzkosten ergänzt; dies bedingt Veränderungen bei den operativen und Kapitalstruktur-Risiken sowie bei den Indikatoren für Ausfallrisiken. Zudem wurde bezüglich überhöht verschuldeter Unternehmen, bei denen eine herkömmliche objektivierte Bewertung generell nicht möglich ist, die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung ergänzt.