BMF-Pressemitteilungen vom 21.8.2023 und 22.8.2023
„Grenzgänger“ sind Arbeitnehmer, die in einer bestimmten Grenzzone eines Staates wohnen, in der entsprechenden Grenzzone des Nachbarstaats arbeiten und täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Die bestehenden Grenzgängerregelungen mit Frankreich, Österreich und der Schweiz führen bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen dazu, dass das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers verbleibt und nicht auf den Tätigkeitsstaat übergeht.