FG Niedersachsen, Urt. v. 20.9.2023 – 4 K 20/23 (Revision zugelassen)

Der kontinuierliche Fortschritt verlangt von Arbeitnehmern ein lebenslanges Lernen. Doch nicht immer sind Arbeitgeber bereit, Fort- und Weiterbildungen finanziell zu unterstützen. Wird eine Fortbildung außerhalb des Dienstverhältnisses vorgenommen, so stellt sich die Frage, in welchem Umfang Reisekosten als Werbungskosten erfasst werden können. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat sich nun dieser Thematik angenommen.