OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation vom 25.10.2017

Es werden zunehmend Sachverhalte vorgetragen, in denen es darum geht, dass der Arbeitgeber die Studiengebühren für ein berufsbegleitendes (Zweit-)Studium bzw. die Kosten für eine Fort-/Weiterbildung der Mitarbeiter übernimmt. Die Besonderheit der Fälle liegt darin, dass die Kostenerstattung vom erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung abhängig gemacht wird. Die steuerliche Beurteilung wird anhand des nachfolgenden Beispielsfalls dargestellt.