BMF-Schreiben vom 13.12.2017, III C 3 – S 7015/16/10003; DOK 2017/1017217
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 19.12.2016 (III C 3 – S 7015/16/10001, BStBl. I 2016, 1459) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.
Im Folgenden werden für Rechnungswesenpraktiker ausgewählte Anwendungshinweise gegeben.