Sollte uns "auf den Reisen etwas passieren": Keine Schlusserbeneinsetzung für Freundin

Eine Dame setzte eine Bekannte als Alleinerbin ein, sollte ihr und ihrem Bruder "auf den Reisen etwas passieren". Der Bruder überlebte sie jedoch, so dass nun trotzdem dessen Nachkommen am Zug waren. Das OLG München entnahm dem Testament eine enge Bedingung.

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Plötzlich Alleinerbin: Vermeintliche Testamentskopie überzeugt Gerichte nicht

Die frühere Lebensgefährtin eines Verstorbenen behauptete, Alleinerbin zu sein und legte dazu die Kopie des vermeintlichen Testaments vor. Doch widersprüchliche Aussagen, fehlende Details und eine nicht gesehene Unterschrift ließen das OLG Zweibrücken zweifeln.

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Es erbt, wer "besonders gut konnte" mit dem Sohn: Zu vage Erbeinsetzung

Ein gut gemeinter letzter Wille reicht nicht aus: Weil ein Mann seinen behinderten Stiefsohn gut versorgt sehen wollte, dabei aber denjenigen als Nacherben des Sohns einsetzte, der "es besonders gut (mit ihm) konnte", erklärte das OLG Karlsruhe ein Testament aus dem Jahr 1994 für unwirksam. Die gewählte Formulierung sei zu unbestimmt. 

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Patient darf Hausarzt Grundstück vermachen - Berufsrecht steht nicht entgegen

Ein Patient verspricht seinem Hausarzt, dass dieser nach seinem Tod ein Grundstück erhält. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arzt zu einer umfangreichen ärztlichen Betreuung samt Hausbesuchen und telefonischer Ereichbarkeit. Ist das zulässig? Abschließend geklärt ist das nach einem Urteil des BGH nicht.

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Abschieds-Testament: Rechtsanwalt muss alle Seiten übergeben

Ein Anwalt übergibt dem Nachlassgericht nur die letzten Seiten eines Schriftstücks eines Mandaten, das als Testament in Betracht kommt: Der Mandant habe die ersten Seiten vertraulich behandelt haben wollen. Laut OLG Frankfurt a.M. muss der Anwalt das Original komplett vorlegen.

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Erst zerrissen, dann aufbewahrt: Testament dennoch widerrufen

Mit dem Durchreißen eines Testaments gibt der Erblasser zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert auch die anschließende Verwahrung des Schriftstücks in einem Schließfach nichts, meint das OLG Frankfurt a.M.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
Luxus Ehegattensplitting

Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzuschränken. Begründet wird dies mit der Finanzierbarkeit und Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Tatsächlich steht mehr zur Disposition als eine einzelne sozialrechtliche Regelung. Es geht um das Verständnis von Ehe im Sozial- und Steuerstaat.

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Agenda
Die Termine der 15. Kalenderwoche

Strafrechtler kennen das Verbot doppelter Bestrafungen ("ne bis in idem"). Im Steuerrecht gibt es etwas Ähnliches – geregelt in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten. Der BFH hat sich mit diversen Grenzgängern zu befassen, die zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln (und ob sie dies im Rechtssinne sind) – manche mit Wohnsitz hierzulande, ein anderer mit Heimat in der Alpenrepublik. Und dann noch mit jemandem, der auf einer Fähre in der Nordsee arbeitet, die unter der Flagge Zyperns segelt.

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Podcast
Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 89

Die Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird? 

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Kolumne
Mal langsam

Nun haben wir es schriftlich. 92 % der Juristen nutzen mindestens ein KI-Tool, 62 % sagten, dass sie dadurch wöchentlich 6 – 20 % Zeit sparen. Prima, oder? Aber es kommt noch besser: 52 % vermeldeten Umsatzsteigerungen nach der KI-Einführung. Blinde Euphorie ist das nicht, denn 46 % verwiesen auf Datenschutz- und Cyber-Bedrohungen, und schließlich meinen 62 %, dass KI-gestützte Effizienzsteigerungen die Zahl der abrechenbaren Stunden reduzieren werden.

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Aus der Anwaltschaft
Schieflage beim Einkommen

Anwältinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist der Regelfall und die Entwicklung ist nachhaltig, auch im Anstellungsverhältnis.

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Interview
Was bringt das KRITIS-Dachgesetz?

Am 17.3. ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Damit wurde nicht nur eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umgesetzt, sondern es wurden auch bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Mindeststandards für den Schutz bestimmter Unternehmen statuiert. Für wen diese Standards gelten und ob sich damit das Risiko von Anschlägen auf kritische Infrastrukturen tatsächlich signifikant reduzieren lässt, haben wir mit dem Cybersecurityexperten Dr. Tilmann Dittrich geklärt.

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