ZPO § 269 III; BGB §§ 543 II, 546 I
1. Zur Kostentragungspflicht eines vorschnell auf Räumung klagenden Vermieters.
2. Ein Mieter gibt nicht schon deshalb Anlass zu Erhebung einer Räumungsklage, weil er in einen kündigungsrelevanten Zahlungsrückstand gerät. Kündigt in einem solchen Fall der Vermieter erstmals in der Klageschrift fristlos wegen Zahlungsverzugs, und erfüllt der Mieter daraufhin unverzüglich seine Räumungsverpflichtung, so hat der Vermieter im Falle der Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
LG München I, Beschluss vom 06.02.2017 - 14 T 20725/16 (AG München), BeckRS 2017, 107147
Mehr lesenDie Beschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften im Fall eines schädlichen Anteilseignerwechsels in § 8c Satz 1 KStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29.03.2017 entschieden. Gleiches gelte für die wortlautidentische Regelung in § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG in ihrer bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 rückwirkend für die Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2015 eine Neuregelung treffen (Az.: 2 BvL 6/11).
Mehr lesenDer Beschluss der Kommission, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative “Stop TTIP“ abgelehnt wurde, ist nichtig. Die geplante Bürgerinitiative stelle keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löse zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus, urteilte das Gericht der Europäischen Union am 11.05.2017 (Az.:T-754/14).
Mehr lesenEine Krankenkasse darf Versicherten, die zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt. Das hat das Bundessozialgericht mit zwei Urteilen vom 11.05.2017 entschieden (Az. B 3 KR 22/15 R, B 3 KR 12/16 R).
Mehr lesenVerkennt ein Hausnotrufunternehmen entgegen aller sich aufdrängenden Umstände das Vorliegen eines akuten medizinischen Notfalls und lässt dem Vertragsteilnehmer nicht die erforderliche Hile zukommen, macht es sich schadensersatzpflichtig. In einem solchen Fall rechtfertigt die grobe Pflichtverletzung des Hausnotrufsvertrags eine Umkehr der Beweislast zugunsten des geschädigten Vertragspartners. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.05.2017 entschieden (Az.: III ZR 92/16).
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