Länderkammer: Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte

Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen. Der Bundesrat billigte am 12.05.2017 einen vom Bundestag bereits am 27.04.2017 verabschiedeten diesbezüglichen Gesetzesbeschluss. Er enthält einen neuen Straftatbestand, wonach bei Übergriffen während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Bisher gelten Haftstrafen nur bei Angriffen während einer Vollstreckungshandlung beispielsweise einer Festnahme.

Gaffen an Unfallstellen strafbar

Außerdem stelle das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe, so der Bundesrat weiter. Hierfür sorge die neue Strafvorschrift "Behinderung von hilfeleistenden Personen". Der Bundesrat hatte sich bereits im Mai 2016 für die Strafbarkeit von Gaffern ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Änderungen gelten auch für Rettungskräfte

Darüber hinaus erweitere das Gesetz die Strafbarkeit für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liege ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen. Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann dann verkündet werden. Es soll einen Tag später in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.

Mehr zum Thema