Extremistische Straftäter sollen künftig stärker überwacht werden. Der Bundesrat hat am 12.05.2017 den verstärkten Einsatz von Fußfesseln gebilligt. Das vom Bundestag am 27.04.2017 beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Anordnung der Fußfessel künftig auch bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich ist. Voraussetzung ist eine zweijährige Haftstrafe.
Reaktion auf Anschlag in Berlin
Das Vorhaben ist Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vom 10.01.2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11162) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Überwachung extremistischer Straftäter mit elektronischer Fußfessel beschlossen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.04.2017, becklink 2006494
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zu Überwachung extremistischer Straftäter mittels elektronischer Fußfessel, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.02.2017, becklink 2005697