Bundesrat billigt verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel

Extremistische Straftäter sollen künftig stärker überwacht werden. Der Bundesrat hat am 12.05.2017 den verstärkten Einsatz von Fußfesseln gebilligt. Das vom Bundestag am 27.04.2017 beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Anordnung der Fußfessel künftig auch bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich ist. Voraussetzung ist eine zweijährige Haftstrafe.

Reaktion auf Anschlag in Berlin

Das Vorhaben ist Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vom 10.01.2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.

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