Bun­des­rat bil­ligt neues Ver­pa­ckungs­ge­setz: In Zu­kunft mehr Re­cy­cling für we­ni­ger Ab­fall

Mehr Re­cy­cling und we­ni­ger Ab­fall in die Müll­ver­bren­nungs­an­la­ge. Das ist das Ziel des neuen Ver­pa­ckungs­ge­set­zes, wel­ches der Bun­des­rat am 12.05.2017 ge­bil­ligt hat. Der Bun­des­tag hatte den Ge­set­zes­be­schluss be­reits am 31.03.2017 ver­ab­schie­det. Da­nach gel­ten für die dua­len Sys­te­me von In­dus­trie und Han­del künf­tig hö­he­re Re­cy­cling­quo­ten.

Hö­he­re Re­cy­cling­quo­ten

Die Quote für Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen stei­ge bis zum Jahr 2022 von heute 36% auf 63%, die für Me­tal­le, Pa­pier und Glas auf 90%. Au­ßer­dem gelte künf­tig eine Mehr­weg­quo­te in Höhe von 70% bei Ge­trän­ke­ver­pa­ckun­gen. Vor­ge­se­hen sei zudem, dass sich die öko­lo­gi­sche Ge­stal­tung der Ver­pa­ckung künf­tig mehr aus­zahlt. Dafür sol­len sich die Li­zenz­kos­ten im dua­len Sys­tem an um­welt­freund­li­chen As­pek­ten ori­en­tie­ren.

Hin­weis­pflicht auf Mehr­weg­fla­schen im Regal

Eine für den Ver­brau­cher wich­ti­ge Än­de­rung be­tref­fe die Aus­wei­sung von Mehr­weg­fla­schen beim Ein­kauf, er­läu­tert der Bun­des­rat. So müss­ten Ge­schäf­te die Re­ga­le aus­zeich­nen, in denen Mehr­weg­fla­schen ste­hen. Au­ßer­dem werde die Pfand­pflicht auf Frucht­saft­schor­len und Misch­ge­trän­ke mit einem Molke-An­teil aus­ge­wei­tet. Das Ge­setz wird nun zur Un­ter­zeich­nung an den Bun­des­prä­si­den­ten wei­ter­ge­lei­tet. Es soll über­wie­gend zum 01.01.2019 in Kraft tre­ten.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.

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