Mehr Recycling und weniger Abfall in die Müllverbrennungsanlage. Das ist das Ziel des neuen Verpackungsgesetzes, welches der Bundesrat am 12.05.2017 gebilligt hat. Der Bundestag hatte den Gesetzesbeschluss bereits am 31.03.2017 verabschiedet. Danach gelten für die dualen Systeme von Industrie und Handel künftig höhere Recyclingquoten.
Höhere Recyclingquoten
Die Quote für Kunststoffverpackungen steige bis zum Jahr 2022 von heute 36% auf 63%, die für Metalle, Papier und Glas auf 90%. Außerdem gelte künftig eine Mehrwegquote in Höhe von 70% bei Getränkeverpackungen. Vorgesehen sei zudem, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt. Dafür sollen sich die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren.
Hinweispflicht auf Mehrwegflaschen im Regal
Eine für den Verbraucher wichtige Änderung betreffe die Ausweisung von Mehrwegflaschen beim Einkauf, erläutert der Bundesrat. So müssten Geschäfte die Regale auszeichnen, in denen Mehrwegflaschen stehen. Außerdem werde die Pfandpflicht auf Fruchtsaftschorlen und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil ausgeweitet. Das Gesetz wird nun zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Es soll überwiegend zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Drs.-Nr.: 296/17) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer, ebenso zwei Zusatzbeschlüsse (Drs.-Nr.: zu 296/17/1, zu 296/17/2) und die Ausschussempfehlung (Drs.-Nr.: 296/1/17).
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