Rechte sollen besser durchgesetzt werden können
Der Auskunftsanspruch ermögliche Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden, die Kriterien zur Festlegung ihres Lohnes, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit zu erfragen. Tarifgebundene Betriebe müssten bei Geltendmachung des Auskunftsanspruchs den relevanten Tarifvertrag nennen. Der Auskunftsanspruch soll die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtern.
Prüfverfahren und Berichtspflicht für Private
Darüber hinaus fordert das Gesetz private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf, die Löhne auf Entgeltgleichheit regelmäßig zu überprüfen. Zugleich werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lageberichten über den Stand der Gleichstellung zu informieren.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11133) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Bauer/Romero, Der individuelle Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz, NZA 2017, 409
Thüsing, Fünf Schritte zu einem besseren Entgelttransparenzgesetz, BB 2017, 565
Vetter, Was Gerechtigkeit nicht ist, DRiZ 2017, 69
Aus dem Nachrichtenarchiv
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