Ab Mai 2018 sollen Flugpassagierdaten gesammelt und zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität genutzt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss zur Umsetzung der europäischen Fluggastdaten-Richtlinie vor, den der Bundesrat am 12.05.2017 gebilligt hat.
Austausch unter Mitgliedstaaten
Das Gesetz verpflichtet Luftfahrtgesellschaften, ihre Fluggastdaten für innereuropäische Flüge sowie für solche von Deutschland in ein Drittland beziehungsweise in umgekehrter Richtung dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle zur Verfügung zu stellen. Zu den Fluggastdaten gehören Angaben wie Name, Kreditkartennummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zur Reiseroute und der sogenannte Vielflieger-Eintrag. Die Fluggastdaten können nach der Neuregelung unter engen Voraussetzungen auch unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Das Gesetz soll am 28.05.2018 in Kraft treten, teilte der Bundesrat mit.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11501) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Wendt/Rasche, Fluggastdatenspeicherung im Lichte der EuGH-Rechtsprechung, ZD-Aktuell 2016, 05205
Krings, Terrorismusbekämpfung im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit, ZRP 2015, 167
Aus dem Nachrichtenarchiv
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