Bundesrat billigt Maßnahmen gegen faule Immobilienkredite

Faule Immobilienkredite können Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. Um dies in Deutschland zu verhindern, hat der Bundesrat am 12.05.2017 das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz gebilligt. Es enthält ein Maßnahmenbündel zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich. Die Länderkammer machte aber deutlich, dass sie die Rechtsunsicherheit bei der Kreditvergabe und Kreditwürdigkeitsprüfung insbesondere für ältere Menschen und junge Familien noch immer nicht beseitigt sieht und dies problematisch findet.

Neue Befugnisse für die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält laut Bundesrat neue Befugnisse, um gezielt mögliche Gefahren in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehöre unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Außerdem gebe es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.

Erleichterungen bei der Kreditvergabe

Darüber hinaus solle das Gesetz die Rechtsunsicherheiten beseitigen, die im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Anfang 2016 entstanden sind und die zu einer eingeschränkten Kreditvergabe für junge Familien und Senioren geführt hatten. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Länderinitiative 2016 in Bundesrat eingebracht

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf werde derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Fragen der Rechtssicherheit weiter klärungsbedürftig

In einer Entschließung vom 12.05.2017 begrüße der Bundesrat, dass das Finanzaufsichtsergänzungsgesetz teilweise auch Verbesserungsvorschläge aus der Länderinitiative aufgreift. Er äußerte deshalb die Erwartung, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten wieder verbessert, ohne dass Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden. Zugleich erneuerte er seine Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere für ältere Menschen und junge Familien. Eine entsprechende Verordnung zur Klärung noch unbestimmter Rechtsbegriffe solle deshalb rasch und in enger Abstimmung mit den Ländern vorgelegt werden. Diese müsse auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen lösen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.

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