Bundesrat stimmt Neustrukturierung des BKA zu

Das Bundeskriminalamt erhält eine moderne IT-Architektur. Der Bundesrat hat am 12.05.2017 einem vom Bundestag am 27.04.2017 verabschiedeten Gesetz zur Neustrukturierung des BKA seine Zustimmung erteilt. Ziel sei es, das BKA zukunftsgerichtet aufzustellen und den polizeilichen Informationsfluss zu verbessern. Dafür sollen IT-Kompetenzzentren entwickelt werden, in denen modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen gebündelt werden. Außerdem werde das BKA als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt.

Elektronische Fußfessel für Gefährder

In dem Gesetz enthalten ist auch eine Regelung, nach der BKA-Beamte zur Überwachung von Gefährdern auf richterliche Anordnung künftig die elektronische Fußfessel nutzen dürfen. Damit solle der Aufenthaltsort von Personen, die möglicherweise eine terroristische Straftat begehen könnten, ständig überwacht werden, um die Begehung der Tat zu verhindern.

Stärkung des Datenschutzes

Darüber hinaus setze die Vorlage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April 2016 um, berichtet der Bundesrat weiter. Die Neuregelungen stärkten sowohl den individuellen Rechts- sowie Datenschutz und unterlägen strengeren Anforderungen an Transparenz.

Inkrafttreten von BKA-Neustrukturierung im Mai 2018 geplant

Das Gesetz werde zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Die Neustrukturierung des BKA solle im Mai 2018 in Kraft treten, die Regelung zur elektronischen Fußfessel bereits nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.

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