Das Verbot, zwei Abschnitte der Nidda jeweils in der Zeit von März bis Ende September mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art zu befahren, ist wirksam. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat einen Normenkontrollantrag von Kanufahrern gegen die entsprechende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund Wetterau" mit Urteil vom 09.03.2017 abgelehnt. Das Verbot sei unter anderem wegen des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender und geschützter Tierarten geboten (Az.: 4 C 328/16.N).
Mehr lesenInsO § 19 II, HGB § 252 I Nr. 2, BGB § 675
1. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können. Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln (Ergänzung zu BGH, WM 2013, 802 und BGH, WM 2013, 1323).
2. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater hat die Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist (teilweise Aufgabe von BGH, WM 2013, 802). (Leitsätze des Gerichts)
BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14 (OLG Hamburg), BeckRS 2017, 101939
Mehr lesenDer Bundesrat hat seine Zustimmung zur Drohnenverordnung der Bundesregierung (BR-Drs. 39/17) am 10.03.2017 von einigen Änderungen abhängig gemacht. So soll die Bundesregierung unter anderem die vorgesehene Flughöhenbeschränkung von 100 Metern relativieren. Ansonsten liefe die Regelung auf ein Quasiverbot für bestimmte Modellflugsparten hinaus. Um Kollisionen mit Rettungshubschraubern zu verhindern, fordert er, Drohnenflüge auch in der Nähe von Krankenhäusern zu verbieten.
Mehr lesenDer Bundestag hat am 10.03.2017 den umstrittenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (BT-Drs. 18/10208, 18/11449) gebilligt. Unter anderem sollen innovative Präparate künftig schneller beim Patienten ankommen, die Entwicklung von Medikamenten speziell für Kinder vorangetrieben werden, die Versorgung von Krebspatienten mit Zytostatika verbessert und Lieferengpässe bei Arzneimittel vermieden werden. Die ursprünglich vorgesehene Preisbremse ist in dem verabschiedeten Entwurf allerdings nicht mehr enthalten.
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