Das Budapester Stadtgericht hat am 17.05.2017 den aus Deutschland geflüchteten Holocaustleugner Horst Mahler in vorläufige Abschiebehaft genommen. Zugleich stellte die Richterin fest, dass der von der Staatsanwaltschaft in München ausgestellte Europäische Haftbefehl gegen Mahler kleinere Unstimmigkeiten enthält. Zu deren Klärung setzte sie der deutschen Justiz eine Frist von 40 Tagen. Mahler nahm die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Diese erlangte damit Rechtskraft.
Untertauchen nach vorübergehender Haftaussetzung
Der 81-jährige Mahler, der am 15.05.2017 in der westlichen Grenzstadt
Sopron von der ungarischen Polizei festgenommen worden ist, war in Deutschland 2009 wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Sommer 2015 hatte die deutsche Justiz die Verbüßung der restlichen Haftstrafe in Anbetracht von Mahlers schlechtem Gesundheitszustand ausgesetzt. Die Aussetzung wurde später wieder aufgehoben. Mahler entzog sich im April diesen Jahres der Ladung zur Verbüßung der
Reststrafe und tauchte unter.
Mahler bittet Orban um Asyl
Vor Gericht sagte Mahler: "Ich werde politisch verfolgt.“ Dem rechts-konservativen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban habe er einen Brief geschrieben, in welchem er diesen ersucht habe, ihm in Ungarn politisches Asyl zu gewähren. Die Richterin erklärte aber, dass dem dafür zuständigen ungarischen Einwanderungsamt kein Asylgesuch Mahlers vorliegt.
Redaktion beck-aktuell, 18. Mai 2017 (dpa).
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