Fi­nanz­aus­schuss be­schlie­ßt Geld­wä­sche­ge­setz

Der Fi­nanz­aus­schuss des Bun­des­ta­ges hat wei­te­re Maß­nah­men im Kampf gegen die Geld­wä­sche be­schlos­sen. Wie der par­la­men­ta­ri­sche Pres­se­dienst be­rich­tet, stimm­te der Aus­schuss am 17.05.2017 dem von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­brach­ten Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Um­set­zung der Vier­ten EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie, zur Aus­füh­rung der EU-Geld­trans­fer­ver­ord­nung und zur Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Zen­tral­stel­le für Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen (BT-Drs. 18/11555, 18/11928) zu. Zuvor hat­ten die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen CDU/CSU und SPD ins­ge­samt 25 Än­de­rungs­an­trä­ge be­schlos­sen. Drei Än­de­rungs­an­trä­ge der Frak­ti­on Die Linke wur­den ab­ge­lehnt. Für den ge­än­der­ten Ge­setz­ent­wurf stimm­ten die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen, wäh­rend sich die Op­po­si­ti­ons­frak­tio­nen Die Linke und Bünd­nis 90/Die Grü­nen ent­hiel­ten.

Zen­tral­stel­le für Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen kommt

Zu den Neu­re­ge­lun­gen ge­hört, dass die geld­wä­sche­recht­lich Ver­pflich­te­ten stren­ge­re Vor­ga­ben be­ach­ten müs­sen, etwa bei grenz­über­schrei­ten­den Kor­re­spon­denz­be­zie­hun­gen. Au­ßer­dem wird eine Zen­tral­stel­le für Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen bei der Ge­ne­ral­zoll­di­rek­ti­on ein­ge­rich­tet. Die Zen­tral­stel­le soll geld­wä­sche­recht­li­che Mel­dun­gen ent­ge­gen­neh­men, ana­ly­sie­ren und bei einem Ver­dacht auf Geld­wä­sche oder Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung an die zu­stän­di­gen Stel­len wei­ter­lei­ten. Alle wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten sol­len in einem elek­tro­ni­schen Trans­pa­renz­re­gis­ter er­fasst wer­den.

Kreis der Ver­pflich­te­ten wird er­wei­tert

Der Kreis der geld­wä­sche­recht­lich Ver­pflich­te­ten soll er­wei­tert wer­den. Der Ge­setz­ent­wurf sieht vor, dass nicht nur Spiel­ban­ken, Ver­an­stal­ter und Ver­mitt­ler von Glücks­spiel im In­ter­net, son­dern alle Ver­an­stal­ter und Ver­mitt­ler von Glücks­spie­len nun­mehr als Ver­pflich­te­te gel­ten. "Um die mit hohen Bar­zah­lun­gen ver­bun­de­nen Ri­si­ken be­züg­lich Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu min­dern, sol­len Gü­ter­händ­ler vom Geld­wä­sche­ge­setz er­fasst wer­den, wenn sie Bar­zah­lun­gen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tä­ti­gen oder ent­ge­gen­neh­men", heißt es in dem Ent­wurf. Als Gü­ter­händ­ler gel­ten alle Per­so­nen, die ge­werb­lich mit Gü­tern han­deln. Der Ent­wurf wurde per Än­de­rungs­an­trag in die­sem Be­reich da­hin­ge­hend ab­ge­än­dert, dass Händ­ler in "aty­pi­schen Fäl­len" kei­nen Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten be­stel­len müs­sen.

Lot­te­ri­en und Geld­spiel­ge­rä­te aus An­wen­dungs­be­reich aus­ge­nom­men

Per Än­de­rungs­an­trag setz­ten die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen auch durch, dass Lot­te­ri­en, die nicht im In­ter­net ver­an­stal­tet wer­den, aus dem An­wen­dungs­be­reich des Geld­wä­sche­ge­set­zes her­aus­ge­nom­men wer­den, selbst wenn eine Teil­nah­me über das In­ter­net mög­lich ist. Sol­che Lot­te­ri­en seien wegen der ge­rin­gen Ge­winn­wahr­schein­lich­keit und der ge­rin­gen Aus­zah­lungs­quo­te für Geld­wä­sche wenig at­trak­tiv. Aus dem An­wen­dungs­be­reich des Geld­wä­sche­ge­set­zes her­aus­ge­nom­men wer­den Geld­spiel­ge­rä­te. Auf­grund der ge­rin­gen Ein­satz­hö­he und der nied­ri­gen Ge­winn­hö­he im ein­stel­li­gen Eu­r­obe­reich be­stehe auf der Spie­ler­sei­te ein nur sehr ge­rin­ges Geld­wä­sche­ri­si­ko, heißt es in der Be­grün­dung.

SPD geht Neu­re­ge­lung nicht weit genug

Die CDU/CSU-Frak­ti­on er­klär­te, man sei bei dem Ent­wurf sehr sorg­fäl­tig vor­ge­gan­gen. Bür­ger und Un­ter­neh­men wür­den vor aus­ufern­der Bü­ro­kra­tie ge­schützt. Die SPD-Frak­ti­on hätte sich an der einen oder an­de­ren Stel­le einen mu­ti­ge­ren Schritt vor­stel­len kön­nen. Das Thema werde aber mit der nächs­ten EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie wie­der auf die Ta­ges­ord­nung kom­men.

Kri­tik von Op­po­si­ti­on

Die Frak­ti­on Die Linke be­ur­teilt den Ge­setz­ent­wurf sehr kri­tisch. Man habe mit Än­de­rungs­an­trä­gen ver­sucht, ei­ni­ge Lü­cken aus­zu­bes­sern. Die An­trä­ge hat­ten unter an­de­rem das Ziel, "Ver­schleie­rungs­struk­tu­ren" über Trusts, Brief­kas­ten­fir­men und Stif­tun­gen zu ver­hin­dern. Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen ver­misst einen Ge­samt­an­satz bei der Be­kämp­fung der Geld­wä­sche. Der Ge­setz­ent­wurf blei­be nur Stück­werk. Das neue Re­gis­ter sei nicht öf­fent­lich und werde nicht die Qua­li­tät haben, die es bräuch­te.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2017.

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