EU-Parlament fordert Prüfung der Rechtsstaatlichkeit Ungarns in Verfahren

Die gegenwärtige Situation in Ungarn rechtfertigt nach Auffassung des EU-Parlaments die Auslösung des Rechtsstaatsverfahrens nach Art. 7 EU-Vertrag, an dessen Ende Sanktionen für Ungarn stehen könnten. Dies geht aus einer Entschließung vom 17.05.2017 hervor, für die eine Mehrheit der Abgeordneten gestimmt hat. Zur Begründung verwiesen sie auf die aktuelle Lage der Grundrechte in Ungarn. Ziel des Verfahrens ist es festzustellen, ob eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat" besteht.

Rücknahme der Gesetze gegen Asylsuchende und Nichtregierungsorganisationen gefordert

Wie das EU-Parlament mitteilt, beauftragen die Abgeordneten mit der Entschließung den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, eine formelle Entschließung für eine Plenarabstimmung vorzubereiten. Zudem enthalte sie die Forderung, dass die ungarische Regierung die Gesetze gegen Asylsuchende und Nichtregierungsorganisationen zurücknimmt und eine Vereinbarung mit den zuständigen US-Behörden trifft, damit die "Central European University" in Budapest weiter als freie Einrichtung betrieben werden kann. Verlangt werde von der EU-Kommission eine strenge Überwachung der Verwendung aller EU-Mittel durch die ungarische Regierung.

Bewährungsprobe für EU

Die jüngsten Entwicklungen in Ungarn hätten zu einer erheblichen Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte geführt und seien eine Bewährungsprobe, bei der die EU unter Beweis stellen müsse, dass sie ihre Grundwerte verteidigen kann, so die EU-Abgeordneten. Sie bekräftigten auch, wie wichtig ein Verfahren zur Gewährleistung der EU-Grundwerte sei.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2017.