Scheitert die Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), ist bei Versäumung der Berufungsfrist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt organisatorisch nicht gewährleistet hat, dass jedenfalls für fristwahrende Schriftsätze stets der Erhalt der Eingangsbestätigung des Gerichts kontrolliert wird. Dies entschied das Landessozialgericht Bayern mit Beschluss vom 03.01.2018 (Az.: L 17 U 298/17, BeckRS 2018, 654), worauf die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einer Mitteilung vom 08.05.2018 hinweist.
Mehr lesenLaut der Kanzlei mzs Rechtsanwälte hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Reederei Briese Schiffahrt sowie Roelf Briese persönlich am 26.04.2018 dazu verurteilt, einer Anlegerin des Briese Flottenfonds "Wangerooge" Schadenersatz zu leisten. Die Prognosen der zu erwartenden Reederei-Überschüsse in dem Verkaufsprospekt zu dem Schiffsfonds seien unvertretbar gewesen.
Mehr lesenEinem Dienstleistungsempfänger darf keine Sicherheitsleistung für eine Geldbuße abverlangt werden, die gegen einen Dienstleistungserbringer, der in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Slowenien) ansässig ist, wegen Verstoßes gegen nationales (hier: österreichisches) Arbeitsrecht verhängt werden könnte. Dies verstieße nach Ansicht des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union Nils Wahl gegen EU-Recht (Schlussanträge vom 08.05.2018, Az.: C-33/17).
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