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Prof. Dr. Christoph Busch
Am 3.10. 2024 hat die EU-Kommission den lange erwarteten Abschlussbericht des „Digital Fairness Fitness Check“ vorgelegt. Der Bericht ist das Ergebnis einer umfassenden Überprüfung von drei zentralen Richtlinien des EU-Verbraucherrechts. Untersucht wurde, ob die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Richtlinie über Verbraucherrechte und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln einen adäquaten Schutz für Verbraucher im digitalen Binnenmarkt
bieten.
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Ministerialrat Dr. Philip Scholz
Die Ziele sind klar: Der Zugang zur Ziviljustiz soll einfacher, nutzerfreundlicher und digitaler werden. Durch eine Strukturierung des Prozessstoffs, eine durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und eine stärker datenbasierte Kommunikation soll die Arbeit an den Gerichten effizienter werden, insbesondere in Massenverfahren.
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Wieder einmal ist nach der Reform zugleich vor der Reform. Kaum ist die KI-Verordnung in Kraft getreten, steht die KI-Haftungsrichtlinie wieder auf der Tagesordnung. Ihr Entwurf war von der EU-Kommission im September 2022 zusammen mit dem Vorschlag zur Reform der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG vorgelegt worden. Während Letztere in Rekordzeit noch Ende 2023 beschlossen werden konnte, wurde der Entwurf der Richtlinie über KI-Haftung zunächst zurückgestellt, weil er eng mit der KI-VO verzahnt ist.
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Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London)
„Grüne wollen Finfluencer abschaffen“, lautete kürzlich eine plakative Schlagzeile, nachdem die Fraktion eine strengere Regulierung von Influencer-Marketing verlangt und insbesondere ein Werbeverbot für Finfluencer gefordert hatte. Zugleich warnen die europäische Finanzaufsicht ESMA ebenso wie die deutsche BaFin öffentlichkeitswirksam vor Finfluencern. Auch ausländische Aufseher tendieren zu strengerer Aufsicht. So brachte die englische FCA kürzlich einen Fall vor Gericht, in dem auf Social Media für nicht genehmigte Devisenhandelssysteme geworben worden war.
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Die rasante Entwicklung, mit der Künstliche Intelligenz (KI) in den vergangenen Jahren in unseren Alltag Einzug gehalten hat, schreitet ungebremst voran. Auch in der Arbeitswelt finden gravierende Veränderungen statt oder stehen an.
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Prof. Dr. Martin Ebers und Prof. Dr. Björn Steinrötter
Künstliche Intelligenz (KI) und ihre Regulierung stehen in diesen Tagen – nach Verabschiedung des AI Acts – ganz im Fokus der Öffentlichkeit. Dabei übersieht man allzu schnell einen Bereich, der sowohl in tatsächlich-technischer als auch rechtlicher Hinsicht kaum weniger disruptiv daherkommt: Die Rede ist von der Robotik. Diese wirft aufgrund ihrer cyberphysischen Dimension ganz eigene Fragen auf, etwa hinsichtlich des Designs (Human-Robot-Interaction; wie menschlich sollte ein Roboter aussehen?), des Schutzes der Privatsphäre (neben dem Datenschutz ist auch die physische/
soziale Privatsphäre betroffen) sowie der Sicherheit (Maschine!) und Haftung (nicht nur
primäre Vermögensschäden, sondern Leben/Gesundheit).
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Nicht erst die Massenverfahren von Dieselklagen über Fluggastrechte bis zur Rückforderung von Verlusten im Online-Glücksspiel haben gezeigt, dass die gegenwärtige Art, wie Informationen im Zivilprozess ausgetauscht werden, anachronistisch ist. In all diesen Fällen sind jeweils wenige Datenpunkte relevant: Kaufdatum, Motortyp, Finanzierungsart, Kilometerstände, oder Flugnummer,
Soll- und Ist-Ankunftszeit, Begründung für die Flugverspätung – und natürlich das Rubrum. Anhand dieser Datenpunkte könnten die Gerichte vom AG bis zum BGH die meisten Einzelfälle Fallgruppen zuordnen, für die sie bereits eine Rechtsprechungslinie entwickelt haben. Sie könnten Textbausteine anhand von ihnen definierter Regeln als Vorentwürfe ausfüllen lassen oder auch verwandte Fälle zur Verhandlung und Entscheidung bündeln.
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Im bevorstehenden Europawahlkampf wird sicherlich wieder eine intensive Debatte darüber geführt werden, welchen Mehrwert die Europäische Union bietet. Rechtspopulisten haben ja erst kürzlich vom Dexit, also dem Austritt Deutschlands aus der EU, fabuliert. Dabei ist angesichts der sich verschiebenden globalen Machtarithmetik, vermehrter sicherheitspolitischer Herausforderungen in unmittelbarer Nachbarschaft, aber auch den rasanten Veränderungen unserer Wirtschaft durch digitale Technologien klar, dass die Europäische Union im ureigensten Interesse unseres Landes ist.
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Prof. Dr. Sabina Jeschke und Dr. Tobias Fuchs
Compliance-Organisationen werden von drei Schlüsseldynamiken getrieben: einer stetig komplexer werdenden Regulierung auf nationaler und internationaler Ebene, einem zunehmenden Fachkräftemangel und den revolutionären Leistungssteigerungen der Künstlichen Intelligenz, die zunehmend Einfluss auf alle Branchen und Funktionen nimmt.
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Es ist längst keine Neuigkeit mehr, dass die Cloud mit Blick auf die kontinuierlich wachsende Menge an zu speichernden und verarbeitenden Daten zu einem unverzichtbaren Treiber für Innovation, Sicherheit und Effizienz geworden ist. Daher sind die Arbeiten der EU an einem Standard zur Cybersicherheitszertifizierung für Clouddienste (EUCS) mit dem Ziel, die sichere Cloudnutzung im Binnenmarkt voranzutreiben, eine Initiative, die von der europäischen Wirtschaft aktiv unterstützt wird.
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In den vergangenen zehn Jahren hat Künstliche Intelligenz (KI) – die Nachahmung menschlicher Intelligenz durch Technologie – erhebliche Fortschritte gemacht. Angetrieben durch Fortschritte in algorithmischem Design, Rechenleistung und Umfang von Trainingsdaten hat das maschinelle Lernen die Informationstechnologie grundlegend verändert. Sie kann nun menschliche Intelligenz in einem Maße ergänzen und ersetzen, wie es noch vor einem Jahrzehnt als unmöglich galt. Im Jahr 2018 bezeichnete die Europäische Kommission KI als eine transformative Technologie, die das Potenzial hat, neue ethische und rechtliche Fragen aufzuwerfen. Mit dem verbreiteten Aufkommen generativer KI (à la ChatGPT), die massenhaft Inhalte erstellen kann, die zuvor nur von Menschen geschaffen werden konnten, bewegt dieses Potenzial nun die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft.
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Das Gesicht des Zahlungsverkehrs hat sich stark gewandelt: Die Menschen bezahlen seltener mit Bargeld, Zahlungen im Onlinehandel werden beliebter und gleichzeitig werden die Zahlungslösungen globaler BigTech-Anbieter präsenter. Deshalb beschäftigt sich das Eurosystem mit der möglichen Einführung von digitalem Zentralbankgeld in Ergänzung zum Euro-Bargeld. Ein digitaler Euro wäre im gesamten Euroraum zu jeder Zeit für Zahlungen in Geschäften, im Internet, von Person zu Person und bei Zahlungen von und an staatliche Stellen einsetzbar. Er wäre also universell verwendbar.
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Chinesische Behörden haben großes Interesse an der Regulierung von Künstlicher Intelligenz („KI“). Insbesondere mit generativer KI haben sie sich bereits intensiv beschäftigt. Im Juli 2023 haben sieben Ministerien vorläufige Verwaltungsvorschriften über Dienstleistungen generativer KI veröffentlicht. Schaut man auf die Überschriften der Vorschriften, hat man das Gefühl, dass umfangreiche neue Regelungen für die Regulierung generativer KI in Gang gesetzt worden sind.
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Prof. Dr. Matthias Lehmann
Derzeit findet ein Wettbewerb der Staaten um das kryptofreundlichste Privatrecht statt. Liechtenstein liegt weit vorn, dicht auf den Fersen folgt die Schweiz; auch Common-Law-Jurisdiktionen wie Singapur oder das Vereinigte Königreich belegen vordere Plätze. Nun hat sich UNIDROIT, das Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts mit Sitz in Rom, zu Wort gemeldet. Im Mai dieses Jahres hat es die „Principles on Digital Assets and Private Law“ verabschiedet. Darin empfiehlt es den Staaten die Übernahme bestimmter Grundsätze für digitale Werte in ihr nationales Privatrecht.
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Am 11. Juli 2023 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu virtuellen Welten veröffentlicht, um die Diskussion des vertieften digitalen Wandels zu fördern. Virtuelle Welten sind dauerhafte, immersive Umgebungen, die basierend auf digitalen Technologien die reale und virtuelle Welt in ein tief integriertes Ganzes überführen könnten. Diese Umgebungen – zumeist als Metaverse im Plural bezeichnet, denn es gibt unterschiedlichste Ausprägungen – gehören zur nächsten Iteration des Internets. Sie sind weit mehr als eine lineare Weiterführung und basieren auf grundsätzlich
anderen Prinzipien. Dies hat substantielle Auswirkungen auch in juristischer Hinsicht.
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Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel
Der Data Act ist da! Schneller als erwartet gibt es ein offizielles Trilog-Ergebnis (das freilich noch der Übersetzung und der redaktionellen Bearbeitung bedarf). Auf den ersten Blick pflegt der Europäische Gesetzgeber auch mit dem Data Act den lange beklagten wie bewährten Pointilismus: Regelungsgegenstand sind Datenzugangsansprüche bei Daten aus der Nutzung von IoT-Geräten samt deren Ausgestaltung, der Datenzugriff der öffentlichen Hand in näher definierten Situationen „außergewöhnlicher Notwendigkeit“ sowie bestimmte Sachfragen beim Betrieb von Datenverarbeitungsdiensten, worunter in erster Linie Cloudanbieter zu verstehen sind. Wichtige Punkte sind das, aber im Umfang doch eher begrenzt.
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14. Juni 2023 – 499 EU-Abgeordnete stimmten in der Plenarabstimmung für den sogenannten AI-Act und ebneten damit den Weg für einen „Brüssel Effekt“: Das Gesetz, welches jetzt aber erst im Trilog mit Rat und Kommission weiter ausgehandelt wird, wird wohl das erste seiner Art und könnte Europa zu einem Vorreiter im Bereich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz machen. Gleichzeitig könnte es Staaten weltweit dazu bewegen, in Grundzügen die europäischen Rechtsnormen zu übernehmen oder zumindest ähnliche Überlegungen anzustellen. Entwicklungen wie ChatGPT haben dabei einmal mehr gezeigt: Um einen adäquaten Umgang mit der Künstlichen Intelligenz zu gewährleisten, braucht es eine zukunftsorientierte und praxisnahe Regulierung.
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Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. (London), Dipl.-Kfm., und Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur.
Der Referentenentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG), der seit dem 12. April 2023 vorliegt, will die Digitalisierung am Kapitalmarkt vorantreiben, indem das bestehende eWpG um Aktien erweitert wird. Bis Jahresende soll die elektronische Aktie im Bundesgesetzblatt stehen. Eine Eintragung in ein Kryptowertpapierregister soll allerdings Namensaktien vorbehalten bleiben; entmaterialisierte Inhaberaktien wären nur als Zentralregisterwertpapier zulässig. Der Entwurf stützt diese Abstufung primär auf geldwäscherechtliche Bedenken, die technisch jedoch überwindbar sind und daher vielfach kritisiert werden. Diese praxisrelevante Einschränkung sollte im Gesetzgebungsverfahren noch beseitigt werden.
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Richterin am AG Isabelle Biallaß und Richterin am LG Sina Dörr
Wie geht die deutsche Justiz in Zukunft mit enorm ansteigenden Daten- und Informationsmengen in Massenverfahren, wie mit zum Teil erheblich veränderten Fallzahlen um? Welche Konsequenzen gilt es aus dem tiefgreifenden Wandel der Kommunikationskultur des digitalen Zeitalters zu ziehen? Was bedeutet die anstehende Pensionierungswelle nebst bereits bestehendem Arbeitskräftemangel für die Arbeitsweise der Gerichte? Wo ist der Einsatz moderner Technologien zwingend geboten und welchen Grenzen muss er unterliegen? Wie gelingt die digitale Transformation der Justiz im föderalen System?
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Prof. Dr. Kristina Sinemus
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft weltweit nachhaltig beeinflussen wird. Deshalb hat Hessen in seiner Digitalstrategie einen ehrgeizigen Anspruch formuliert: „KI made in Hessen“ soll zu einem Markenzeichen unseres Landes werden. Die Voraussetzungen hierfür sind gut: Wir verfügen bereits über ein lebendiges KI Ökosystem, mit Hochschulen wie der TU Darmstadt, eine der führenden Universitäten im Bereich KI, mit Unternehmen und Start-ups, die KI entwickeln und anwenden, und als Deutschlands führender Standort für Rechenzentren.
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