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  • PDF und fertig?

    Priv.-Doz. Dr. Martin Fries
    Wie geht es eigentlich unserer Ziviljustiz? Gar nicht so schlecht, könnte man meinen. Die Einführung der elektronischen Akte kommt weiter voran, und es erscheint durchaus realistisch, die Aktenführung im Laufe der kommenden drei Jahre komplett zu digitalisieren. Indes: Feierlaune mag sich nicht recht einstellen. Selbst Nichtinformatiker ahnen, dass die Umstellung von Papier auf PDF noch nicht der digitalen Weisheit letzter Schluss sein dürfte.
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  • Vom Datenschutz zum Datenschatz?

    Prof. Dr. Steffen Augsberg
    Steht auch für den Bereich Datennutzung/Datenökonomie eine „Zeitenwende“ an? Manches spricht dafür. Mit der Datenschutzgrundverordnung war es gelungen, dem gerade in Deutschland wichtigen und stark emotional besetzten – und bisweilen, etwa im Kontext der Corona-Pandemie, als sakrosankt behandelten – Thema Datenschutz auch auf der europäischen Ebene noch größere Relevanz zu verschaffen. In der Folge mussten insbesondere Unternehmen und Behörden zahlreiche kostenintensive Anpassungen vornehmen – ob und inwieweit das am Gesamtaufwand gemessen sinnvolle Maßnahmen waren, ist angesichts weiterhin bestehender bedenklicher Geschäftspraktiken zumindest zweifelhaft.
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  • Justiz in der IT-Garage

    Prof. Dr. Henning Müller
    Sich einfach mal die Zeit zu nehmen, sich an die Werkbank in der Garage zu stellen und die Säge zu schärfen, ist nicht nur für Baumfäller ein sinnvoller Ratschlag. Es ist auch das Sinnbild für alle, die unter der Masse anstehender Aufgaben das Gefühl nicht loswerden, nur noch Runde um Runde im Hamsterrad zu laufen, aber nicht voranzukommen. In der Justiz haben die Hamsterräder viele Namen: Dieselverfahren, Fluggastklagen, Asyl- oder NC-Streitigkeiten. Dabei stecken hinter diesen Masseverfahren nicht gesichtslose Beteiligte mit beliebig viel Zeit oder Geld, sondern vor allem viele einzelne Menschen, die auf ihr Recht warten.
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  • Mehr MiCAR bitte

    Prof. Dr. Philipp Maume
    Am 30. Juni war es so weit. Die Europäische Kommission gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass der EU-Ratsvorsitz und das EU-Parlament eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCAR) erzielt haben. Einige Tage zuvor war bereits das sogenannte DLT-Pilotregime, das im März 2023 in Kraft treten soll, verabschiedet worden.
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  • Zertifizierte KI

    Dr. Sebastian Hallensleben
    Zertifizierung ist eigentlich eine feine Sache: eine neutrale, fachlich kompetente Institution bescheinigt, dass ein Produkt bestimmte Standards erfüllt – seien es beispielsweise Standards für elektrische Funktionsfähigkeit, für technische Passfähigkeit, für Qualität oder für Cybersicherheit. Es genügt in vielen Fällen nicht, dass ein Hersteller selbst behauptet, seine Produkte würden diese oder jene Standards einhalten. Wenn es um hohe Risiken oder um hochpreisige Produkte geht, greift man seit vielen Jahrzehnten gerne auf Zertifizierungen zurück.
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  • Internet der Dinge und Transfer of Funds Regulation

    Dr. Anja Raden
    Am 1. Oktober 2021 ist in Deutschland die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) in Kraft getreten. Deutschland hat damit schneller als die EU die Guidelines der Financial Transaction Taskforce (FATF) der OECD umgesetzt. Erklärtes Ziel dieser Guidelines ist die Vorbeugung von Geldwäsche und Korruption. Nun ist die EU mit der Umsetzung dieser Guidelines an der Reihe. Seit dem 28. April bemühen sich Kommission, Rat und Parlament um eine konsensfähige Fassung des Kommissionsvorschlags für eine überarbeitete „Transfer of Funds Regulation“ (TFOR), welche die KryptoWTransferV ersetzen wird.
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  • DiREGt in die Zukunft

    Dr. Nadja Danninger
    Auf das DiRUG folgt das DiREG – bereits vor Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) hat die Bundesregierung in beachtlicher Geschwindigkeit einen Entwurf zur Ergänzung desselben vorgelegt (Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie).
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  • Datentreuhänder EuroDaT

    Dr. Stephan Bredt
    Die Möglichkeiten zur Nutzung großer Datenmengen für innovative Entwicklungen bleiben in der EU gegenwärtig hinter China und USA zurück. Insbesondere ein großer rechtlicher Graubereich in Bezug auf zulässige Datenverarbeitung und -zusammenführung hemmt in erheblichem Umfang Investitionen und Innovation in Forschung, privatem und öffentlichem Sektor. Neuerdings wird vermehrt das Instrument eines Datentreuhänders als mögliche Lösung dieser Probleme diskutiert: in der Datenstrategie der Bundesregierung, in der EU-Gesetzgebung und zahlreichen Veröffentlichungen. Weder sind aber bisher der Begriff und die Handlungsreichweite solcher Datentreuhänder geklärt noch existieren sie derzeit.
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  • Wertpapiere ohne Medienbrüche

    Dr. Marco Buschmann
    „Mehr Fortschritt wagen“ – diese Überschrift über die Vorhaben der neuen Bundesregierung gilt für viele Politikfelder, ganz besonders aber für die Digitalisierung von Kommunikation und Verfahren in Staat und Gesellschaft. So haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass digitale Finanzdienstleistungen in Zukunft ohne Medienbrüche funktionieren sollen. Gerade im Wertpapierbereich gibt es noch viele dieser Brüche – etwa bei der Begebung von Wertpapieren. Nachdem in der letzten Legislaturperiode durch das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) ein erster Schritt in die Richtung unternommen wurde, wollen wir die Digitalisierung im Wertpapierrecht nun mit Nachdruck weiter vorantreiben.
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  • Das beA – ein wirklich besonderes Anwaltspostfach

    Prof. Dr. Volker Römermann
    Das besondere elektronische Anwaltspostfach trägt seinen Namen zu Recht. Schon seine Einführung war von technischen Problemen gezeichnet. Das viel größere, oft übersehene Problem ist ein rechtliches: Die Zuordnung der Postfächer. Das beA kennt nämlich seit seiner Einführung – und noch bis zum 1.8. 2022 – nur Einzelanwälte. Dem BMJ war bei Schaffung des beA entgangen, dass sich Rechtsanwälte gelegentlich zu Sozietäten vereinigen (seit etwa 150 Jahren).
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  • Mehr Digitalisierung wagen?

    Prof. Dr. Florian Möslein, Prof. Dr. Thomas Riehm, Dr. Markus Kaulartz
    Fortschritt und Digitalisierung gelten als Synonyme unserer Zeit. Schon der Titel des Koalitionsvertrags verspricht daher, dass die Ampel-Parteien viel Gedankenfutter für die nächsten vier Jahrgänge der RDi liefern. Die digitalpolitische Agenda ihrer Vereinbarung erstreckt sich auf jede einzelne Rubrik dieser Zeitschrift.
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  • KI und Finanz

    Prof. Dr. Katja Langenbucher
    Am 21.4. 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein „Gesetz über künstliche Intelligenz“ vorgelegt (COM(2021)206 final). Es versteht sich der Schaffung eines „Ökosystems für Vertrauen“ (Vorbemerkungen S. 6) verpflichtet, soll aber so innovationsoffen wie möglich sein. Zu diesem Zweck werden „KI-Systeme“ zunächst weit definiert. Der Regulierungsansatz folgt dann – wie bereits die Datenschutzgrundverordnung – einem deduktiven Ansatz: Grundprinzipien sollen für sämtliche KI-Systeme Anwendung finden, ob es um selbstfahrende Autos, medizinische Geräte oder Kreditscoringmodelle geht. Eine Absage wird damit insbesondere einem sektoralen Regelungsdesign erteilt, wonach Normen passgenau auf den jeweiligen Einsatzbereich zuzuschneiden wären (den deduktiven EU-Ansatz mit dem sektoralen US-Ansatz mit Blick auf Kreditscoring vergleichend: Langenbucher, EBLR 2020, 519).
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  • Digitale Unternehmensverantwortung

    Prof. Dr. Florian Möslein
    Digitale Transformation verändert Abläufe und Verantwortlichkeiten auch innerhalb von Unternehmen. Sie hat zur Folge, dass auf Leitungs- und Aufsichtsorgane vielfältige neuartige, technologiezentrierte Aufgaben zukommen: Es gilt, die Chancen digitaler Technologien zu erkennen und zu nutzen, aber auch deren Risiken abschätzen und beherrschen zu können. Setzen Unternehmen etwa im Bereich der Kostenprognose in großem Umfang auf KI-gestütztes Financial Forecasting, so kann das zu besseren, weil informierteren unternehmerischen Entscheidungen beitragen.
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  • Digitalisierungsblues

    Tom Braegelmann

    „Und schon wieder die Digitalisierung“, dachte Dr. Hummer und knüllte die – ausgedruckte – Nachricht aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zusammen. Dann, auf dem Weg mit dem Fahrrad zum Mittagessen – Treffen mit Dr. Schmeckendorff – am Gendarmenmarkt, zischte ein Gedanke durch Hummers Gehirn: „Wann wird die Digitalisierung eigentlich jemals fertig sein?“

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  • Mehr Sandkastenspiele

    Prof. Dr. Christoph Krönke/Dr. Valesca Molinari
    Die Karriere der „Regulatory Sandboxes“ (im Deutschen auch: „Reallabore“) ist bemerkenswert. 2015 schlug der Mediziner Sir Mark Walport als UK Government Chief Scientific Adviser der britischen Regierung bei seinen Überlegungen zur Zukunft der Finanzmärkte die Einführung von Sandbox Konzepten vor. In Anlehnung an die klinische Prüfung von Arzneimitteln wollte er auch im Finanzmarktbereich ein Verwaltungsverfahren schaffen, das es FinTech-Unternehmen ermöglicht, ihre innovativen, vielfach digitalen Produkte und Dienstleistungen zu testen. Innerhalb eines zeitlich begrenzten Rahmens, im engen, kooperativen Austausch mit der Aufsichtsbehörde und unter gewissen regulatorischen Erleichterungen können so innovative Konzepte ausprobiert werden.
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  • 20 Jahre elektronische Form

    Prof. Dr. Thomas Riehm
    Am 1. August 2001, vor genau 20 Jahren, ist das „Gesetz zur Anpassung von Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Es brachte die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) sowie die nominelle Gleichstellung der elektronischen Form der Schriftform (§ 126 III BGB) – die für die meisten Schriftformerfordernisse sogleich wieder ausgeschlossen wurde.
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  • Reform des NetzDG: schon überholt?

    Renate Künast
    Die Zukunft unserer Demokratie wird im Netz entschieden, davon bin ich überzeugt. Rechte Verschwörungserzählungen, Hass und Desinformation in Wahlkämpfen oder Abstimmungen, Versuche, Parlamente zu stürmen sowie gewalttätige Demonstrationen zeigen die Sprengkraft systematischer rechter Vernetzung und Mobilisierung im und durch das Netz.
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  • Digitalität und Interdisziplinarität

    Prof. Dr. Petra Gehring
    Der digitale Wandel gleicht einem seismischen Phänomen: Er schafft Umbrüche, die quer zu den Grenzen von Rechtsgebieten verlaufen. Aus gutem Grund wählt die RDi daher einen themenbezogenen Zugang zur ganzen Breite des Rechts im digitalen Feld.
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  • Digitale Rechtsdienstleistungen am Scheideweg

    Dr. Frank Remmertz
    Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Der Gesetzgeber hat im Herbst letzten Jahres gleich mehrere Reformpakete im anwaltlichen Berufsrecht auf den Weg gebracht, die noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen. Dazu gehört neben der „großen BRAO-Reform“ mit einer Neuordnung des Rechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften auch ein Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Mit diesem Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwaltschaft und für Inkassodienstleister einander angenähert werden. Einerseits sollen Inkassodienstleister künftig stärker im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) reguliert und ihnen Informationspflichten gegenüber den Rechtsuchenden auferlegt werden. Andererseits soll der Anwaltschaft gestattet werden, in bestimmten Fällen wie Inkassodienstleister Erfolgshonorare zu vereinbaren. Sogar Prozessfinanzierung soll für sie nicht länger tabu sein.
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  • KI zwischen EU-Regulierung und vertraglichen Vereinbarungen

    Jochen Scholten
    .Auch in den nächsten Monaten lohnt sich ein Blick nach Brüssel: Es wird erwartet, dass die EU-Kommission einen Entwurf für den Regulierungsrahmen zum Thema Künstliche Intelligenz („KI“) vorlegt. Hierbei sollen zum einen die Risiken von KI adressiert werden, zum anderen will die Kommission aber auch die Entwicklung und Verwendung von KI in Europa fördern
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