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FinmadiG im Bundestag

Von Johannes Steiniger, MdB,
Im bevorstehenden Europawahlkampf wird sicherlich wieder eine intensive Debatte darüber geführt werden, welchen Mehrwert die Europäische Union bietet. Rechtspopulisten haben ja erst kürzlich vom Dexit, also dem Austritt Deutschlands aus der EU, fabuliert. Dabei ist angesichts der sich verschiebenden globalen Machtarithmetik, vermehrter sicherheitspolitischer Herausforderungen in unmittelbarer Nachbarschaft, aber auch den rasanten Veränderungen unserer Wirtschaft durch digitale Technologien klar, dass die Europäische Union im ureigensten Interesse unseres Landes ist.

Deshalb sollte sich die Europäische Union zukünftig auch wieder vermehrt um genau diese großen Themen kümmern: Sicherheit, Wohlstand und technologischer Fortschritt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die neue MiCAR-Verordnung, mit der eine einheitliche Regulierung für Kryptowerte und deren Märkte in Europa auf den Weg gebracht worden ist. Das EU-Regime schafft Klarheit, weil bisher nebeneinander bestehende nationale Regulierungen hierdurch angepasst werden. Diese Harmonisierung stärkt europäische Krypto-Unternehmen im Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kontinents. Gleiches gilt für die DORA, die neue Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Es werden erstmals EU-weit einheitliche Anforderungen an die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) festgelegt. Cyberangriffe, besonders im sensiblen Finanzsektor, sollen so beispielsweise besser abgewehrt werden.

Mit dem Regierungsentwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) geht es nunmehr darum, diese beiden wichtigen Verordnungen in nationales Recht umzusetzen. Die Anhörung im Deutschen Bundestag hat in diesem Zusammenhang gezeigt, dass ein für Deutschland fast schon typisch gewordenes Goldplating, also die Übererfüllung von EU-Normen, auch in diesem Gesetzgebungsverfahren leider nicht außen vor bleibt. Zudem wurde deutlich, dass vor allem in Bezug auf die Abgrenzung der Anwendungsbereiche zwischen deutscher Kryptoregulierung und MiCAR-Verordnung, insbesondere bei der Definition des „kryptografischen Instruments“, nachgeschärft werden muss.

Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz trägt einen großen Namen, tatsächlich ist das Gesetz aus meiner Sicht aber gar nicht so ambitioniert. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung neben der reinen Umsetzung von EURecht noch weitere Maßnahmen zur so wichtigen Digitalisierung des Finanzmarktes vorgelegt hätte. Deutschland hat bereits 2019 in puncto Kryptoregulierung und mit dem etwas später folgenden Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpg) innerhalb der EU eine Vorreiterrolle eingenommen. Diesen Vorsprung gilt es mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschlands nicht zu verspielen. Deshalb wird es im weiteren parlamentarischen Verfahren jetzt darauf ankommen, das Gesetz in Bezug auf die Rechtsklarheit zu verbessern, sowie es bürokratiearm und praxistauglich auszugestalten. 

Johannes Steiniger (CDU) ist Mitglied des Deutschen Bundestages und u.a. des Finanzausschusses

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