Die jüngsten Entwicklungen des chinesischen KI-Modells DeepSeek hat uns zwei Erkenntnisse gebracht: Erstens ist das Rennen um die Vorherrschaft im Bereich der Künstlichen Intelligenz noch nicht entschieden. Auch außerhalb der USA können KI-Innovationen mit deutlich geringeren Ressourcen entwickelt werden. Zweitens können mit dem Einsatz von KI eine Vielzahl von Herausforderungen zum Beispiel im Hinblick auf die Verletzung von europäischen Werten und Grundrechten
verbunden sein.
Mit dem am 1.8. 2024 in Kraft getretenen Artificial Intelligence Act will Europa zum globalen
Zentrum für vertrauenswürdige KI werden. In Deutschland könnte die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der KI-Verordnung erhalten. Darauf bereitet sich meine Behörde bereits intensiv vor.
Deutschland ist eins der weltweit führenden Länder in der KI-Forschung und besitzt eine hervorragend aufgestellte Unternehmens- und Wissenschaftslandschaft. Dennoch herrscht bei vielen betroffenen Unternehmen große Unsicherheit aufgrund der zum Teil komplexen neuen Regelungen des AI Act. Damit KI-Innovationen in Deutschland ihr volles Potenzial entfalten können, sind nach meiner Überzeugung drei Maßnahmen notwendig.
Erstens sollte eine schlanke Aufsichtsstruktur mit der Bundesnetzagentur als zentraler KI-Anlaufstelle in Deutschland geschaffen werden. Dies erleichtert konsistente Entscheidungen und vereinfacht die Abläufe für Unternehmen und Verbraucher. Die Bundesnetzagentur kann außerdem die Abstimmung mit den europäischen Aufsichtsbehörden übernehmen, um eine europaweit einheitliche KI-Aufsicht sicherzustellen.
Zweitens muss die KI-Aufsicht innovationsfreundlich sein. Eine innovationsfreundliche Aufsicht bietet den Marktakteuren Raum für Fortschritt und Wachstum und schafft durch klare Regeln Rechtssicherheit beim Einsatz von vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz. Ein wichtiges Element einer innovationsfreundlichen KI-Regulierung sind Reallabore. Sie bieten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine zeitlich befristete, kontrollierte Umgebung unter behördlicher Begleitung, um KI-Innovationen vor ihrer Markteinführung zu testen und mögliche Fragen vorab mit den Aufsichtsbehörden zu klären.
Drittens ist aufgrund der fundamentalen Bedeutung von Künstlicher Intelligenz ein dauerhafter, enger Austausch der Aufsichtsbehörden mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erforderlich. So können die berechtigten Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen angemessen berücksichtigt werden. Dem Datenschutz und seinen Behörden kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu.
Diese drei Maßnahmen sind wichtige Voraussetzungen, damit innovative, sichere und vertrauenswürdige KI-Innovationen „made in Germany“ entwickelt werden können. Die Bundesnetzagentur freut sich, ihren Beitrag dazu zu leisten.
Der Autor ist Präsident der Bundesnetzagentur in Bonn