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  • BC-Quiz 2/2022

    Christian Thurow
    Wissen Sie's? (BC 2/2022, S. 87)
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  • BC-Quiz 1/2022

    Christian Thurow
    Wissen Sie's? (BC 1/2022, S. 31)
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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche

    BFH-Beschluss vom 23.3.2022, III R 14/21

    Martin Weiss1. Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde.

    2. Zur Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es darauf an, ob der Geschäftszweck des betreffenden Unternehmens und auch die speziellen betrieblichen Verhältnisse (z.B. Bedeutung der Messepräsenz innerhalb des vom Unternehmen praktizierten Vertriebssystems) das dauerhafte Vorhandensein einer entsprechenden Messestandfläche erfordert.


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  • Nachhaltigkeit: Erkennen und Lösung von Umsetzungsproblemen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Klima Umwelt

    Hinsichtlich des im Management immer mehr dominierenden Nachhaltigkeitsziels deckt eine neue Studie Umsetzungsprobleme auf, die in Deutschland ausgeprägter zu sein scheinen als im internationalen Vergleich. Die nachfolgend aufgezeigten Ansatzpunkte zur Gegensteuerung können helfen, die fehlende Übereinstimmung zwischen Anspruch und Wirklichkeit einzugrenzen. Sinnvoll dürfte es sein, insoweit nicht nur das Topmanagement zu adressieren, sondern auch nachgeordnete Führungsebenen einzubinden.


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  • Corona-Förderung für das Jahr 2022: Überbrückungshilfe IV

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, StB Michael Vodermeier

    Verlängerung der Corona Förderung im Jahr 2022 – Freischaltung und Ausgestaltung

    Christian ZwirnerMichael VodermeierDie Maßnahmen zur Corona-Förderung wurden auch auf das Jahr 2022 ausgeweitet. Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV beinhaltet das erste Quartal 2022 und schließt damit an den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus an. Die Überbrückungshilfe IV erfuhr gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus nur geringfügige inhaltliche Änderungen. Eine erstmalige Antragstellung ist ab dem 7.1.2022 und derzeit bis zum 30.4.2022 möglich.
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