FinMin. Thüringen, Erlass vom 17.2.2021, S 1901-2020 Corona – 21.15, 30169/2021

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde u.a. die Möglichkeit eingeführt, einen pauschalen Betrag für jeden Tag, an dem der Steuerpflichtige seine betriebliche oder berufliche Betätigung ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, als Werbungskosten abzuziehen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG).