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  • Umsatzsteuer: Aktuelle Entwicklungen

    Dr. Stefanie Becker

     

    Das Jahresende 2022 brachte viel Neues im Umsatzsteuerrecht. So beinhaltet zunächst das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wesentliche Neuerungen, wie den Nullsteuersatz für PV-Anlagen. Daneben erließ die Finanzverwaltung wichtige BMF-Schreiben, wie zu den Grundsätzen der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken. Zudem verkündete der EuGH sein lang erwartetes Urteil zur deutschen Organschaftsregelung. Schließlich veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Richtlinienvorschlag zur Anpassung der Mehrwertsteuer an das digitale Zeitalter (ViDA).


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  • Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 29.9.2022 – V R 4/20

     

    Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt.


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  • Weiterbelastung von Kosten keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung

    BC-Redaktion

    BFH-Beschluss vom 11.10.2022, XI R 12/20

     

    Allein der Umstand, dass eine empfangene Leistung an eine andere Person vertraglich weiterberechnet wird, führt nicht dazu, dass sie vom Leistenden direkt an den Zahlenden oder auch vom Leistungsempfänger an den Zahlenden erbracht sein muss.


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  • BC-Quiz 11/2022

    Christian Thurow
    Wissen Sie's? (BC 11/2022, S. 506)
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  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 20.10.2017, IV C 1 – S 2171-c/09/10004 :006; DOK 2017/0397458

     

    Sämtliche Aufwendungen für Reparatur, Verbesserung und Verschönerung, die bei einer Sanierung innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung eines Gebäudes anfallen, sind bei der Ermittlung der Bewertungsgrenze (15%) für anschaffungsnahe Herstellungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt bereits rückwirkend für alle Gebäude, die seit 1.1.2017 erworben wurden.


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  • Maßnahmen gegen die Inflation: Konkrete Schritte sind jetzt wichtig

    Stephan Krehl

     

    Die hohe und immer weiter steigende Inflation stellt Unternehmen nach zwei Jahren Ausnahmezustand durch die COVID 19-Pandemie vor noch größere Herausforderungen. Grund hierfür sind die steigenden Preise für Energie und Rohstoffe, was sich direkt und indirekt auf sämtliche Branchen durchschlägt. Steigende Transportkosten sind aufgrund der höheren Energiepreise sowie der immer wieder unterbrochenen Lieferketten ebenfalls ein Kostentreiber.


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  • Rechengrößen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung ab 1. Januar 2023

    BC-Redaktion

    Entgeltgrenzen 2023 siehe hier (pdf-Datei)

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  • Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen: Entlastungsforderung des IDW

    BC-Redaktion

    IDW-Schreiben vom 4.10.2022

     

    Die signifikant steigende Inflationsrate führt zu einer erhöhten Preis- oder Kostenschätzung bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrags, mit dem Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu bewerten sind. Die daraus vielfach resultierende erhöhte Bewertung von Pensionsrückstellungen führt zu einer Ergebnis- und Eigenkapitalbelastung in den betroffenen Unternehmensabschlüssen.

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) regt daher eine kurzfristige Änderung des HGB und EGHGB an.

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  • Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 53/19

     

    Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten.


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  • Grundstücksveräußerung – Steuerliche Fallstricke erkennen und vermeiden

    Sascha Wegener

    Bei einer Grundstücksveräußerung sind private Veräußerungserlöse i.d.R. nicht ertragsteuerpflichtig. Wenn die insoweit entscheidende 10-Jahres-Frist eingehalten wird, gilt das auch für den Erlös aus der Veräußerung eines Gebäudes, das im Rahmen der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ verwendet wird – was aber, wenn der Grundstückskauf zehn Jahre zurückliegt und die darauf erfolgte Errichtung des Neubaus erst (z.B.) acht Jahre? Zudem sind bei einer Veräußerung eines vermieteten Geschäftsgrundstücks noch eventuelle umsatzsteuerliche Folgen zu beachten.


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  • Offenlegung des von der GmbH übernommenen Gründungsaufwands im Gesellschaftsvertrag

    Christian Thurow

    Schleswig-Holsteinisches OLG Beschl. v. 21.2.2023 – 2 Wx 50/22


    Für viele Jungunternehmer ist die Gründung ihrer ersten GmbH eine aufregende Zeit. Anders als bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Gründung einer GmbH unter notarieller Beurkundung. Doch schützt auch ein Notar nicht immer vor den Fallstricken im Gesellschaftsvertrag. Ein solcher Fallstrick ist die Darlegung des Gründungsaufwands.


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  • Prüfung von Vergütungsberichten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 17.2.2023 den Entwurf zur Aktualisierung des IDW-Prüfungsstandards in Sachen „Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG gemäß IDW PS 870 (08.2021)“ verabschiedet. Das Ziel der Aktualisierung von IDW EPS 870 (02.2023) ist die Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.


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  • Nachhaltigkeitsreporting: Überforderung des Mittelstands?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    IMI/PwC, Studie vom 28.2.2023


    Obwohl die weitaus meisten Unternehmen zwar erkannt haben, dass sie sich der grünen Transformation stellen müssen, fehlt 60% der von PwC befragten Unternehmen eine Strategie dafür. Wichtigste Treiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind gesetzliche Vorgaben und Energie- und Ressourceneffizienz. Aber: Nicht weniger als 76% fürchten den bürokratischen und organisatorischen Aufwand bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung.


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  • Virtuelle Währungen und Token: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung

    Christian Thurow

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 17.6.2021

     

    Bitcoin und ähnliche virtuelle Währungen (sog. Kryptowährungen) finden immer mehr Verbreitung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Entwurfsschreiben verschiedene Begriffe in Verbindung mit virtuellen Währungen definiert sowie darüber hinaus Bewertungsfragen bei Zugang, in den Folgejahren sowie bei Veräußerung dieser Kryptowährungen aufgegriffen. Nach Anhörung der Verbände (Prüfung der Stellungnahmen) ist mit einer finalen Fassung des BMF-Schreibens zu rechnen.

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  • Virtuelle Währungen und Token: Einzelfragen zur steuerlichen Behandlung

    Dr. Christopher Arendt und Kerstin Weidenbach-Koschnike

    BMF-Schreiben vom 10.5.2022, IV C 1 – S  2256/19/10003 :001; DOK 2022/0493899

     

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 10.5.2022 seine Auffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (virtuelle Währungen, z.B. Bitcoin) und sonstigen Token (sonstige virtuelle Werteinheiten) veröffentlicht.

    Nachdem bereits im Jahr 2021 ein entsprechender Entwurf veröffentlicht worden war, hat das Finanzministerium nunmehr seine ertragsteuerliche Einordnung zu dieser neuen Anlageklasse mitgeteilt und diese mit einer erläuternden Begriffsdefinition versehen.

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  • Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

    BC-Redaktion

    Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 S. 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann.


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  • Photovoltaik-Anlagen: Ergänzte BMF-Antworten auf Anwendungsfragen zum Nullsteuersatz

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF 27.2.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010


    Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen ein neuer Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Der mit dem Jahressteuergesetz 2022 fixierte Gesetzeswortlaut scheint einfach und war auch als Vereinfachungsregelung gedacht, birgt jedoch in der Praxis einen immensen Auslegungsspielraum. Das angekündigte BMF-Schreiben liegt jetzt vor. Im Vergleich zur Entwurfsfassung sind neu aufgenommene Beispielsfälle hervorzuheben.


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  • Überprüfung der Unternehmensplanung: Noch aktuell und plausibel?

    Dr. Günter Lubos

     

    Jede Planung läuft über kurz oder lang Gefahr, von der Realität eingeholt zu werden. Dies gilt besonders in volatilen (schwankungsanfälligen) Zeiten, die wie derzeit von Inflation geprägt sind und aufgrund von Kostensteigerungen rasch zu signifikanten Plan-Ist-Abweichungen führen. Ist die meist in Vorperioden erstellte Planung noch plausibel und damit eine geeignete Basis für erforderliche Entscheidungen? Diese Frage müssen sich Controlling und Management daher immer wieder stellen.


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  • BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage?

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 14.12.2022 – X R 19/21


    Wird im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung eine ordnungswidrige Kassenführung festgestellt, kommt es häufig zu einer Schätzung von Einnahmen. Eine der möglichen Schätzungsmethoden basiert auf der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Richtsatzsammlung, welche u.a. Rohgewinnaufschläge enthält. Doch taugt die Richtsatzsammlung wirklich als Schätzungsgrundlage? Der BFH hat hierzu noch einige Fragen.


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  • Auswirkungen der Inflation auf Pensionsrückstellungen – HGB, StB, IFRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Handelsrechtliche Ergebnisbelastung ohne steuerliche Wirkung – Bewertungsgewinne nach IFRS

     

    Das Jahr 2022 war von historisch hohen Inflationsraten geprägt. Die Inflation hat hierbei wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, die zu weiteren Belastungen der bilanzierenden Unternehmen führen. Diese Auswirkungen sind unbedingt vorwegzunehmen und im Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Steuerlich fallen die Effekte deutlich anders aus. Ebenso nach IFRS.


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