Schleswig-Holsteinisches OLG Beschl. v. 21.2.2023 – 2 Wx 50/22
Für viele Jungunternehmer ist die Gründung ihrer ersten GmbH eine aufregende Zeit. Anders als bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Gründung einer GmbH unter notarieller Beurkundung. Doch schützt auch ein Notar nicht immer vor den Fallstricken im Gesellschaftsvertrag. Ein solcher Fallstrick ist die Darlegung des Gründungsaufwands.
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 17.2.2023 den Entwurf zur Aktualisierung des IDW-Prüfungsstandards in Sachen „Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG gemäß IDW PS 870 (08.2021)“ verabschiedet. Das Ziel der Aktualisierung von IDW EPS 870 (02.2023) ist die Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.
IMI/PwC, Studie vom 28.2.2023
Obwohl die weitaus meisten Unternehmen zwar erkannt haben, dass sie sich der grünen Transformation stellen müssen, fehlt 60% der von PwC befragten Unternehmen eine Strategie dafür. Wichtigste Treiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind gesetzliche Vorgaben und Energie- und Ressourceneffizienz. Aber: Nicht weniger als 76% fürchten den bürokratischen und organisatorischen Aufwand bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung.
Entwurf eines BMF-Schreibens vom 17.6.2021
Bitcoin und ähnliche virtuelle Währungen (sog. Kryptowährungen) finden immer mehr Verbreitung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Entwurfsschreiben verschiedene Begriffe in Verbindung mit virtuellen Währungen definiert sowie darüber hinaus Bewertungsfragen bei Zugang, in den Folgejahren sowie bei Veräußerung dieser Kryptowährungen aufgegriffen. Nach Anhörung der Verbände (Prüfung der Stellungnahmen) ist mit einer finalen Fassung des BMF-Schreibens zu rechnen.
BMF-Schreiben vom 10.5.2022, IV C 1 – S 2256/19/10003 :001; DOK 2022/0493899
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 10.5.2022 seine Auffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (virtuelle Währungen, z.B. Bitcoin) und sonstigen Token (sonstige virtuelle Werteinheiten) veröffentlicht.
Nachdem bereits im Jahr 2021 ein entsprechender Entwurf veröffentlicht worden war, hat das Finanzministerium nunmehr seine ertragsteuerliche Einordnung zu dieser neuen Anlageklasse mitgeteilt und diese mit einer erläuternden Begriffsdefinition versehen.
Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 S. 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann.
BMF 27.2.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010
Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen ein neuer Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Der mit dem Jahressteuergesetz 2022 fixierte Gesetzeswortlaut scheint einfach und war auch als Vereinfachungsregelung gedacht, birgt jedoch in der Praxis einen immensen Auslegungsspielraum. Das angekündigte BMF-Schreiben liegt jetzt vor. Im Vergleich zur Entwurfsfassung sind neu aufgenommene Beispielsfälle hervorzuheben.
Jede Planung läuft über kurz oder lang Gefahr, von der Realität eingeholt zu werden. Dies gilt besonders in volatilen (schwankungsanfälligen) Zeiten, die wie derzeit von Inflation geprägt sind und aufgrund von Kostensteigerungen rasch zu signifikanten Plan-Ist-Abweichungen führen. Ist die meist in Vorperioden erstellte Planung noch plausibel und damit eine geeignete Basis für erforderliche Entscheidungen? Diese Frage müssen sich Controlling und Management daher immer wieder stellen.
BFH Beschl. v. 14.12.2022 – X R 19/21
Wird im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung eine ordnungswidrige Kassenführung festgestellt, kommt es häufig zu einer Schätzung von Einnahmen. Eine der möglichen Schätzungsmethoden basiert auf der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Richtsatzsammlung, welche u.a. Rohgewinnaufschläge enthält. Doch taugt die Richtsatzsammlung wirklich als Schätzungsgrundlage? Der BFH hat hierzu noch einige Fragen.
Handelsrechtliche Ergebnisbelastung ohne steuerliche Wirkung – Bewertungsgewinne nach IFRS
Das Jahr 2022 war von historisch hohen Inflationsraten geprägt. Die Inflation hat hierbei wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, die zu weiteren Belastungen der bilanzierenden Unternehmen führen. Diese Auswirkungen sind unbedingt vorwegzunehmen und im Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Steuerlich fallen die Effekte deutlich anders aus. Ebenso nach IFRS.
BMF, Entwurfsschreiben v. 26.1.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010
Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen ein neuer Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Der mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 fixierte Gesetzeswortlaut scheint einfach, birgt jedoch in der Praxis einen immensen Auslegungsspielraum. Berichtet wird sogar von Befürchtungen liefernder Unternehmer, später 19% Umsatzsteuer nachzahlen zu müssen. Das angekündigte BMF-Schreiben zu diesem Thema wurde daher mit großem Interesse erwartet – und liegt jetzt als Entwurf vor.
Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2.12.2022, BT-Drs. 20/4729; Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022; Verkündung im Bundesgesetzblatt am 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294)
Anlass des JStG 2022 sind vor allem erforderliche Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Nachstehend werden die für das Rechnungswesen relevanten Neuregelungen aufgegriffen, wobei die Änderungen des Bundestags gegenüber dem Regierungsentwurf in blauer Farbe hervorgehoben werden.
BMF 22.2.2023, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005
BFH Urt. v. 15.12.2022 – VI R 44/20