Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt, wie lange ein Zeitarbeitsunternehmen einen Leiharbeitnehmer höchstens verleihen darf. Doch wie ist die Höchstdauer zu berechnen, wenn der Entleiherbetrieb verkauft wurde? Das BAG bittet den EuGH um Klärung.
Der Großteil der geladenen Sachverständigen sieht keinen Bedarf, die existierenden Regelungen bei der Leiharbeit anzupassen. Dies geht aus einer öffentlichen Anhörung vom Montagnachmittag hervor. Grundlage der Anhörung waren Fraktionsanträge der Linken und der AfD. Letztere fordert "mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter". Die Linke will mit ihrem Antrag "Gleichen Lohn für gleiche Arbeit" durchsetzen.
Eine Personalgestellung im öffentlichen Dienst, bei der das bisherige Arbeitsverhältnis fortbesteht, aber der Beschäftigte dauerhaft bei einem Dritten arbeitet, fällt nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Leiharbeitsrichtlinie. Dies betonte der Europäische Gerichtshof im Verfahren um deren (Nicht-)Anwendung auf Dauerarbeitsverhältnisse. Dem Fall lag ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts zugrunde.
Das Bundesarbeitsgericht hat die gängige tarifliche Schlechterstellung bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbeschäftigten bestätigt. Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit genügten, jedenfalls im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer, den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage.
Wer jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht, hat nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. In der Entscheidung heißt es, dass "der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten kann".
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie vorgelegt. Zum einen soll der EuGH klären, ob die Personalgestellung im Sinne von § 4 Abs. 3 TVöD unter den Schutzzweck und damit in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Falls ja, möchte das BAG wissen, ob die Leiharbeitsrichtlinie eine Bereichsausnahme wie die in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG geregelte zulässt.
Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzuschränken. Begründet wird dies mit der Finanzierbarkeit und Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Tatsächlich steht mehr zur Disposition als eine einzelne sozialrechtliche Regelung. Es geht um das Verständnis von Ehe im Sozial- und Steuerstaat.
Mehr lesenStrafrechtler kennen das Verbot doppelter Bestrafungen ("ne bis in idem"). Im Steuerrecht gibt es etwas Ähnliches – geregelt in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten. Der BFH hat sich mit diversen Grenzgängern zu befassen, die zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln (und ob sie dies im Rechtssinne sind) – manche mit Wohnsitz hierzulande, ein anderer mit Heimat in der Alpenrepublik. Und dann noch mit jemandem, der auf einer Fähre in der Nordsee arbeitet, die unter der Flagge Zyperns segelt.
Mehr lesenDie Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird?
Mehr lesenNun haben wir es schriftlich. 92 % der Juristen nutzen mindestens ein KI-Tool, 62 % sagten, dass sie dadurch wöchentlich 6 – 20 % Zeit sparen. Prima, oder? Aber es kommt noch besser: 52 % vermeldeten Umsatzsteigerungen nach der KI-Einführung. Blinde Euphorie ist das nicht, denn 46 % verwiesen auf Datenschutz- und Cyber-Bedrohungen, und schließlich meinen 62 %, dass KI-gestützte Effizienzsteigerungen die Zahl der abrechenbaren Stunden reduzieren werden.
Mehr lesenAnwältinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist der Regelfall und die Entwicklung ist nachhaltig, auch im Anstellungsverhältnis.
Mehr lesenAm 17.3. ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Damit wurde nicht nur eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umgesetzt, sondern es wurden auch bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Mindeststandards für den Schutz bestimmter Unternehmen statuiert. Für wen diese Standards gelten und ob sich damit das Risiko von Anschlägen auf kritische Infrastrukturen tatsächlich signifikant reduzieren lässt, haben wir mit dem Cybersecurityexperten Dr. Tilmann Dittrich geklärt.
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