Mittwoch, 19.5.2021
Beherbergungsverbot: Niedersachsens "Landeskinderregelung" außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat die so genannte Landeskinderregelung der niedersächsischen Corona-Verordnung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das grundsätzliche Verbot der Beherbergung von Personen ohne Wohnsitz in Niedersachsen zu touristischen Zwecken sei keine notwendige Schutzmaßnahme mehr. Das OVG führt damit seine Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Beherbergungsverbots nach der Corona-Beherbergungs-Verordnung des Landes fort.

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Dienstag, 27.4.2021
Ferienwohnungen dürfen weiter nicht an Geimpfte vermietet werden

Ein Ehepaar darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald auch weiterhin seine beiden Ferienwohnungen auf der Insel Usedom nicht an Corona-Geimpfte vermieten. Einen entsprechenden Eilantrag habe das Gericht abgelehnt, wie sein Sprecher Heinz-Gerd Stratmann am 26.04.2021 bestätigte. Zuvor hatte der NDR berichtet.

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Dienstag, 9.2.2021
Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gilt auch für Geimpfte

Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht argumentierte, dass es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.

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Freitag, 8.1.2021
Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin bestätigt

Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben bleiben gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin weiterhin untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 08.01.2021 auch mit Blick auf die neue Regelung bestätigt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin den – noch gegen die zuvor geltende Bestimmung – gerichteten Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements abgelehnt.

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Donnerstag, 5.11.2020
Vorerst weiter keine Beherbergung und Gastronomie in Bayern

In Bayern bleiben Gastronomiebetriebe vorerst weiter geschlossen, das Beherbergungsverbot hat vorläufig weiter Bestand. Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 05.11.2020 einen Eilantrag gegen die entsprechenden Bestimmungen der Bayerischen Corona-Verordnung abgelehnt, da der Gesundheitsschutz aktuell Vorrang habe.

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Mittwoch, 4.11.2020
Teil-Lockdown: Touristisches Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt bleibt vorerst bestehen
Das während des Teil-Lockdowns in Sachsen-Anhalt geltende touristische Beherbergungsverbot hat vorerst Bestand. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat am 04.11.2020 den Eilantrag einer großen Hotelkette auf Außervollzugsetzung der Regelung abgelehnt. Das Beherbergungsverbot sei bei derzeitiger Betrachtung eine notwendige und verhältnismäßige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Mehr lesen
Mittwoch, 28.10.2020
Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt vorläufig gekippt

Auch in Sachsen-Anhalt hat das Beherbergungsverbot vorerst keinen Bestand mehr. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Magdeburg hat die zugrunde liegende Regelung, mit der die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden soll, am 27.10.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit sei voraussichtlich unverhältnismäßig, so das Gericht.

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Montag, 26.10.2020
Auch schleswig-holsteinisches Beherbergungsverbot gilt vorerst nicht mehr

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig hält das Beherbergungsverbot des Landes für rechtswidrig. Es hat deswegen entschieden, das Verbot bis zu einer Entscheidung über den in der Hauptsache gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen. Der Beschluss sei allgemeinverbindlich, betont das OVG: Es könne sich also jede Person darauf berufen und er sei künftig auch von Gerichten und Behörden zu beachten.

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Donnerstag, 22.10.2020
Eilantrag gegen Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat es mit Beschluss vom 22.10.2020 abgelehnt, das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein für Reisende aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten vorläufig außer Vollzug zu setzen. Es erachtete den Eilantrag mangels hinreichender Begründung bereits als unzulässig, so dass keine inhaltliche Prüfung stattfand.

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Montag, 19.10.2020
Brandenburger Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt

Auch das Brandenburger Beherbergungsverbot gilt vorerst nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den zugrunde liegenden § 7 Abs. 2 der aktuellen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes auf zwei Eilanträge vorläufig außer Vollzug gesetzt. Unter anderem liege ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsteller vor. Entscheidungen zum Beherbergungsverbot ergingen auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

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Freitag, 16.10.2020
Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein bleibt bestehen

Das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein besteht vorerst weiter. Einen gegen das Verbot der Landesregierung gerichteten Eilantrag hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 15.10.2020 als unbegründet abgelehnt. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit, den geplanten Aufenthalt durch Nachweis einer negativen Testung realisieren zu können. In anderen Ländern endet das Verbot derweil ohne Gerichtsentscheide.

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Donnerstag, 15.10.2020
Auch Niedersachsens Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt

Nach dem baden-württembergischen Beherbergungsverbot ist nun auch das niedersächsische vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Hintergrund war – anders als in Baden-Württemberg – der Eilantrag des Inhabers einer Beherbergungsstätte. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erachtete die niedersächsische Regelung als unausgegoren und mit Blick darauf als unangemessenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Beherbergungsbetrieben.

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Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt
Das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, ist unverhältnismäßig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes am 15.10.2020 entschieden und einem Eilantrag gegen das Verbot stattgegeben. Dieses ist daher bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar. Mehr lesen
Dienstag, 13.10.2020
Staatsrechtler Degenhart zweifelt an Beherbergungsverbot

Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 14.10.2020 steht das Beherbergungsverbot vieler Bundesländer zum Schutz vor Corona-Infektionen massiv in der Kritik. Bereits am 12.10.2020 hatten zahlreiche Politiker dessen Rücknahme gefordert. Kritik kommt nun auch vom Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart, der die Maßnahmen für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt hält.

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Corona-Beherbergungsverbot bringt Zeitplan des BVerfG durcheinander

Verhandlungen und Urteilsverkündungen am Bundesverfassungsgericht beginnen traditionell um 10.00 Uhr - aber die Corona-Pandemie zwingt auch die höchsten deutschen Richter zu Zugeständnissen. Wegen des baden-württembergischen Beherbergungsverbots ist eine Verhandlung um das Ceta-Freihandelsabkommen am 13.10.2020 kurzfristig auf 12.00 Uhr verschoben worden. Anreisende Teilnehmer können dadurch auf eine Übernachtung verzichten.

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Montag, 12.10.2020
Gaststättenverband erwartet Klagen gegen Beherbergungsverbot

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erwartet noch in dieser Woche Klagen gegen das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. "Ich gehe davon aus, dass hier in den nächsten Tagen Gerichtsverfahren anhängig gemacht werden", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges am Abend des 11.10.2020 im "Bild"-Gesprächsformat "Die richtigen Fragen". Ein erster Eilantrag ist unterdessen bereits eingegangen.

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Mittwoch, 29.7.2020
Hotels in Bayern dürfen vorerst wieder alle Inlandstouristen beherbergen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat das Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischen Corona-Risikogebieten vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit war der Eilantrag eines Hotelbetreibers aus der Oberpfalz zum Teil erfolgreich. Keine Veranlassung sahen die Richter für die Aufhebung der pandemiebedingten Pflichten der Hotelbetreiber sowie der zahlenmäßigen Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse. Mehr lesen