Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein bleibt bestehen

Das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein besteht vorerst weiter. Einen gegen das Verbot der Landesregierung gerichteten Eilantrag hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 15.10.2020 als unbegründet abgelehnt. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit, den geplanten Aufenthalt durch Nachweis einer negativen Testung realisieren zu können. In anderen Ländern endet das Verbot derweil ohne Gerichtsentscheide.

Erfolgsaussichten in Hauptsache offen

Gestellt wurde der Eilantrag von einer Familie aus dem Kreis Recklinghausen, die auf Sylt Urlaub machen möchte. In Anbetracht der gegebenen Eilbedürftigkeit beurteile der Senat die für den Eilantrag maßgeblichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache als offen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Insbesondere die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Anknüpfung des Beherbergungsverbots des § 17 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung an die "Sieben-Tage-Inzidenz" von SARS-CoV-2-Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner lasse sich angesichts der äußerst knappen Frist nicht abschließend beantworten.

Folgenabwägung geht zulasten der antragstellenden Familie

Die deshalb vom Gericht vorgenommene Folgenabwägung ging zulasten der antragstellenden Familie aus. Würde der Vollzug der Verordnung jetzt ausgesetzt, könnten Personen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, was in Anbetracht der aktuellen Zahlen über den Anstieg der Neuinfektionen zu relativ umgehenden Gefährdungen für das öffentliche Gesundheitswesen führen könne, zumal eine Weiterverbreitung des Coronavirus oft unentdeckt und schwer kontrollierbar erfolge. Angesichts des bundesweit rasanten Anstiegs der Infektionen sei die Landesregierung nicht gehalten, zuzuwarten, bis sich die Situation in Schleswig-Holstein in ähnlicher Weise entwickele wie in den ausgewiesenen inländischen Risikogebieten. Auch wegen der Erfahrungen mit dem "Lockdown" des vergangenen Frühjahrs sowohl für jeden einzelnen als auch und insbesondere für die Wirtschaft – einschließlich der Beherbergungsbetriebe – überwiege bei einer Gesamtbetrachtung das Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der antragstellenden Familie an einer touristischen Reise. 

Testung auf eigene Kosten zumutbar

Denn diese habe es in der Hand, durch den Nachweis einer entsprechenden negativen Testung den geplanten Aufenthalt auf Sylt zeitnah zu realisieren. Die vorherige Testung sei ihnen finanziell wie auch im Übrigen zumutbar. Das Erfordernis eines solchen Attestes sei nach vorläufiger Einschätzung ein hinzunehmender Eingriff in die geltend gemachten Grundrechte.

Bayern lässt Verbot auslaufen

In anderen Bundesländern läuft das Beherbergungsverbot derweil auch ohne Gerichtsentscheidungen aus. Die bayerische Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit endet das Beherbergungsverbot mit Ablauf des Tages. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzen. 

Saarland und Sachsen streichen Beherbergungsverbot ebenfalls

Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot ab Freitag, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am 15.10.2020 mitteilte. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen. "Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen", begründete Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Entscheidung. "Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stellt sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen." Zudem würden so Testkapazitäten an der falschen Stelle belastet. In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern ebenfalls an, die Regelung ab Samstag aufzuheben.

Bund und Länder hatten keine einheitliche Lösung gefunden

Bund und Länder hatten am Mittwoch kein einheitliches Vorgehen beim Beherbergungsverbot finden können und eine endgültige Entscheidung auf Anfang November vertagt. Daraufhin hatten bereits einige Länder das Ende der Verbotsregelung angekündigt oder gar direkt umgesetzt, andere wie Nordrhein-Westfalen hatten die Vorschrift nie angewendet. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatte am Donnerstag jeweils ein Gericht das Beherbergungsverbot gekippt. In Mecklenburg-Vorpommern müssen dagegen Einreisende aus Corona-Hotspots mit hohen Neuinfektionszahlen zur Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen oder sich ansonsten in Quarantäne begeben.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2020 (ergänzt durch Material der dpa).