Gaststättenverband erwartet Klagen gegen Beherbergungsverbot

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erwartet noch in dieser Woche Klagen gegen das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. "Ich gehe davon aus, dass hier in den nächsten Tagen Gerichtsverfahren anhängig gemacht werden", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges am Abend des 11.10.2020 im "Bild"-Gesprächsformat "Die richtigen Fragen". Ein erster Eilantrag ist unterdessen bereits eingegangen.

Verhältnismäßigkeit des Übernachtungsverbots in Frage gestellt

Insbesondere das Übernachtungsverbot begegne erheblichen rechtlichen Bedenken, so Hartges. "Ist die Maßnahme geeignet, erforderlich und auch verhältnismäßig im Rechtssinn? Wenn sie das nicht ist, ist sie rechtswidrig", sagte sie. "Wir werden prüfen (...), dass wir eine einstweilige Verfügung für Brandenburg ansetzen gegen das Beherbergungsverbot", sagte Brandenburgs Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke am 12.10.2020 der Deutschen Presse-Agentur. Es sei nicht sinnvoll, wenn Gäste tagsüber eine Hochzeitsfeier feiern könnten, aber nicht übernachten dürften, wo sie niemanden ansteckten. Der Verband rechnet wegen des Übernachtungsverbots für Gäste aus Corona-Hotspots mit großen wirtschaftlichen Ausfällen. Die Hoteliers bekämen bereits massenhaft Stornierungen herein.

Erster Eilantrag bereits gestellt

Ein Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellte einen Eilantrag gegen die Brandenburger Corona-Verordnung beim Verwaltungsgericht Potsdam. Gerichtssprecher Ruben Langer bestätigte den Eingang. Die "Märkische Allgemeine" aus Potsdam berichtete am Montag, der Betrieb halte das Beherbergungsverbot für rechtswidrig, undurchführbar und unverhältnismäßig. Der Gerichtssprecher sagte, das Verwaltungsgericht habe aber darauf verwiesen, dass es Bedenken gegen die Zuständigkeit habe, weil sich der Antrag gegen die komplette Verordnung und nicht gegen einen Verwaltungsakt wende. 

Beherbergungsverbot in der Kritik

Die meisten Bundesländer hatten am 07.10.2020 beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. In Brandenburg gilt dies seit Juni für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Gäste aus dem Nachbarland Berlin dürfen deshalb nicht mehr in Brandenburg übernachten. Besuche und Ausflüge sind aber noch erlaubt. Die Kritik am Beherbergungsverbot nimmt zu.

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2020 (dpa).