Staatsrechtler Degenhart zweifelt an Beherbergungsverbot

Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 14.10.2020 steht das Beherbergungsverbot vieler Bundesländer zum Schutz vor Corona-Infektionen massiv in der Kritik. Bereits am 12.10.2020 hatten zahlreiche Politiker dessen Rücknahme gefordert. Kritik kommt nun auch vom Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart, der die Maßnahmen für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt hält.

Degenhart fordert stärkere Mitsprache der Parlamente

"Sie greifen in die Grundrechte der Betriebe sowie der Reisenden ein", sagte Degenhart dem "Handelsblatt" (Ausgabe vom 13.10.2020). Er forderte eine stärkere Mitsprache der Parlamente als bisher in der Frage, wie die Pandemie eingedämmt werden kann. Seit dem Ausbruch des Coronavirus würden intensivste Grundrechtseingriffe angeordnet. Anfangs sei dies noch hinzunehmen gewesen. Mit den wieder steigenden Corona-Fallzahlen träfen die Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nun die Entscheidungen und die Stimmen der Parlamente seien kaum wahrnehmbar, kritisierte Degenhart.

Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten

Die meisten Bundesländer hatten am 07.10.2020 beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2020 (dpa).