Verhandlungen und Urteilsverkündungen am Bundesverfassungsgericht beginnen traditionell um 10.00 Uhr - aber die Corona-Pandemie zwingt auch die höchsten deutschen Richter zu Zugeständnissen. Wegen des baden-württembergischen Beherbergungsverbots ist eine Verhandlung um das Ceta-Freihandelsabkommen am 13.10.2020 kurzfristig auf 12.00 Uhr verschoben worden. Anreisende Teilnehmer können dadurch auf eine Übernachtung verzichten.
Vermeidung von Übernachtungen
Die Verhandlung über eine Klage der Linksfraktion gegen den Bundestag wegen des Freihandelsabkommens Ceta der EU mit Kanada soll außerdem bis spätestens 17.30 Uhr abgeschlossen sein. Teilnehmer aus bestimmten Berliner Bezirken, die derzeit einen wichtigen Grenzwert überschreiten, bräuchten so keine Hotelübernachtung und könnten am selben Tag an- und abreisen, sagte ein Gerichtssprecher.
Striktes Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg
Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg dürfen seit dem Sommer keine Gäste aufnehmen, die aus einem Kreis oder einer Stadt kommen, wo sich zuletzt besonders viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Zwischen Geschäfts- und Urlaubsreisen wird nicht unterschieden. Inzwischen trifft das auf immer mehr Regionen in Deutschland zu, besonders Berlin ist derzeit stark betroffen.
Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
VGH München, Bayerisches Corona-Beherbergungsverbot, BeckRS 2020, 17622
OVG Berlin-Brandenburg, Beherbergungsverbot wegen Corona, BeckRS 2020, 6642
OVG Saarlouis, Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie, BeckRS 2020, 6458
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gaststättenverband erwartet Klagen gegen Beherbergungsverbot, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.10.2020, becklink 2017734