Donnerstag, 19.7.2018
OVG Münster verlangt effektiven Rechtsschutz vor Schließung von Bestandsspielhallen nach negativer Auswahlentscheidung

Vor der Schließung von Bestandsspielhallen, für die nach einer Auswahlentscheidung keine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt wird, müssen die Betreiber Gelegenheit haben, die negative Auswahlentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Eilbeschluss vom 18.07.2018 entschieden und die Schließung einer Spielhalle außer Vollzug gesetzt (Az.: 4 B 179/18).

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Spanische Justiz zieht Haftbefehl gegen Puigdemont zurück

Die spanische Justiz verzichtet auf eine Auslieferung des in Deutschland festgenommenen katalanischen Separatisten-Führers Carles Puigdemont. Der zuständige Ermittlungsrichter am Obersten Gericht in Madrid, Pablo Llarena, habe sich entschieden, den europäischen Haftbefehl gegen den früheren Regionalpräsidenten zurückzuziehen, teilte das Gericht am 19.07.2018 in der spanischen Hauptstadt mit.

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BGH: Waschstraßen-Betreiber kann für Auffahrunfall nach Fehlverhalten eines Kunden haften

Betreiber von Kfz-Waschanlagen sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die Fahrzeuge ihrer Kunden vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren. Dazu kann laut Bundesgerichtshof auch der Hinweis auf von den Kunden einzuhaltende Verhaltensregeln gehören, sofern bei einem Abweichen hiervon Schädigungen zu befürchten sind (Urteil vom 19.07.2018, Az.: VII ZR 251/17 – "Auffahrunfall in der Waschstraße"). Ob der Hinweispflicht genügt wurde, muss die Vorinstanz nun prüfen.

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OLG Köln: Abholen von Anwaltspost aus Fußgängerzone ist kein "Lieferverkehr"

Fährt ein Rechtsanwalt mit seinem Kfz in die Fußgängerzone, um bei der dortigen Postfiliale seine Anwaltspost zu holen, so handelt es sich dabei nicht um Lieferverkehr. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und das einem Anwalt auferlegte Bußgeld in zweiter Instanz bestätigt (Beschluss vom 02.05.2018, Az.: III-1 RBs 113/18, rechtskräftig).

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Ausnahmezustand in der Türkei endet nach zwei Jahren

Der vor zwei Jahren in der Türkei verhängte Ausnahmezustand ist beendet. Er wurde nicht verlängert und lief deshalb in der Nacht zum 19.07.2018 aus. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Notstand nach dem Putschversuch im Juli 2016 ausgerufen und danach sieben Mal um jeweils drei Monate verlängern lassen.

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BVerfG: NABU mit Verfassungsbeschwerde gegen Ostseepipeline "Nord Stream 2" gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und seines Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bau der Ostseepipeline "Nord Stream 2" nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 12.07.2018, Az.: 1 BvR 1401/18). Der NABU hatte sich gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Greifwald gewandt, das ihm Eilrechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Pipeline nach Vornahme einer Folgenabwägung versagt hatte. Er rügte insbesondere eine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG.

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Tesla will Rückforderung der Umweltprämie für Kunden abfedern

Tesla will für mehrere hundert Käufer seiner Elektroautos in Deutschland die Umweltprämien auslegen, die sie zurückzahlen sollen. Gleichzeitig fechte man die Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) an, die 4.000 Euro hohe Prämie zurückzuverlangen, erklärte Tesla am 18.07.2018.

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Südkorea: Entschädigung für Opfer-Familien der "Sewol"-Fährkatastrophe
Vier Jahre nach der "Sewol"-Fährkatastrophe mit mehr als 300 Toten hat ein Gericht in Südkorea die Regierung angewiesen, die Opfer-Familien zu entschädigen. Das Bezirksgericht in Seoul erkannte am 19.07.2018 die Mitverantwortung der Regierung für das Desaster an, wie südkoreanische Sender und die nationale Nachrichtenagentur Yonhap berichteten. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht die Entschädigungsanträge der Hinterbliebenen bewilligte. Zusammen mit der betroffenen Reederei Chonghaejin Marine soll die Regierung 200 Millionen Won (152.000 Euro) für jedes der Opfer zahlen. Mehr lesen
EGMR: Psychiatrie-Opfer scheitert mit erneuter Beschwerde gegen Deutschland

Eine Frau, die als junge Erwachsene knapp zwei Jahre zu Unrecht in einer Bremer Psychiatrie eingesperrt war, ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer erneuten Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Weil die Beschwerde keine neuen Rechtsfragen aufwerfe, sei sie zum Teil als unzulässig abgewiesen worden, teilte das Gericht am 19.07.2018 mit (Az.: 486/14).

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VG Mainz: "Vermeidung der Übermöblierung" des Straßenraums legitimer Grund für Reduktion der Zahl von Altkleidersammelcontainern

Zur Vermeidung einer Übermöblierung des öffentlichen Straßenraums kann die Anzahl von Aufstellungsorten für Altkleidersammelcontainer in einer Gemeinde begrenzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (Urteil vom 20.06.2018, Az.: 3 K 907/17.MZ).

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VG Aachen bejaht Wasserverbandsbeitrag: Vorteil für Fischzuchtbetrieb durch Talsperre

Ein Fischzuchtbetrieb kann zu einem Wasserverbandsbeitrag herangezogen werden, wenn er durch die Inbetriebnahme einer Talsperre den Vorteil erlangt, anders als zuvor ganzjährig Wasser aus einem Bach entnehmen zu können. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen zulasten einer in Stolberg ansässigen Forellenzucht entschieden (Urteil vom 22.06.2018, Az.: 7 K 78/15, nicht rechtskräftig).

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BGH: Gerichtliche Anordnung an den Verwalter zur Vorlage der Eigentümerliste und Zwangsmittel

WEG § 44 I 2

1. Legt der Verwalter auf eine entsprechende Anordnung des Gerichts eine Eigentümerliste vor, kann das Gericht mangels entgegenstehender Anhaltspunkte in aller Regel davon ausgehen, dass der Verwalter die Liste nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat und diese den Eigentümerbestand im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zutreffend ausweist.

2. Anders liegt der Fall aber, wenn der Verwalter selbst auf Fehler der vorgelegten Liste oder Zweifel an ihrer Richtigkeit hinweist, diese Fehler aber nicht korrigiert bzw. die Zweifel nicht aufklärt. Es ist Aufgabe des Verwalters, die für das Erstellen einer korrekten Eigentümerliste etwaig erforderlichen Ermittlungen anzustellen. Weigert er sich, eine entsprechende Liste vorzulegen, ist er hierzu mit Zwangsmitteln anzuhalten. Als Zwangsmittel steht hierbei allerdings nur die Verhängung eines Ordnungsgeldes entsprechend § 142 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 390 Abs. 1 S. 2 ZPO zur Verfügung, nicht jedoch eine Haftanordnung. (amtl. Leitsätze)

BGH, Urteil vom 04.05.2018 - V ZR 266/16 (LG Stuttgart), BeckRS 2018, 13278

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Nach BVerfG-Entscheidung: Länder wollen Einzelfallprüfung des Rundfunkbeitrags in Zweitwohnung
Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen (BeckRS 2018, 15432) rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle. "Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten. Hier sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Konstellationen denkbar." Mehr lesen
FG Münster: Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen zulasten des Bauunternehmers änderbar

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass es für die Änderung von Umsatzsteuerfestsetzungen zulasten eines Bauunternehmers in sogenannten Bauträgerfällen gemäß § 27 Abs. 19 UStG ausreicht, wenn dem Unternehmer gegen den Leistungsempfänger zum Zeitpunkt der Änderung der Festsetzung ein abtretbarer Anspruch zustand (Urteil vom 15.05.2018, Az.: 5 K 3278/15 U, BeckRS 2018, 13683).

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LSG Celle bejaht Sozialversicherungspflicht für Trainer eines Fußball-Landesligisten

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle hat entschieden, dass ein späterer Erstligatrainer in seiner Zeit als Trainer eines Landesligisten aus der Region Hannover sozialversicherungspflichtig war. Denn der Trainer sei unter der Verantwortung des Vorstandes in das Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen eingebunden gewesen und habe kein eigenes Unternehmerrisiko getragen (Urteil vom 06.06.2018, Az.: L 2 BA 17/18, BeckRS 2018, 15160).

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BGH bestätigt Geldstrafe aus Verurteilung im Sal. Oppenheim-Verfahren

Das Landgericht Köln hatte den Angeklagten E. wegen fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5.500 Euro, insgesamt also 495.000 Euro, verurteilt (BeckRS 2015, 118819). Der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten den Schuldspruch auf vorsätzliche Tatbegehung geändert und die Revision ansonsten verworfen. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren insgesamt rechtskräftig abgeschlossen (Urteil vom 18.07.2018, Az.:  2 StR 416/16).


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Bundeskabinett: Telekom soll höhere Entgelte von großen Konkurrenten rückwirkend einfordern dürfen

Das Bundeskabinett hat am 18.07.2018 beschlossen, dass marktmächtige Anbieter auf den Telekommunikationsmärkten zukünftig nur noch gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen eingeschränkten Rechtsschutz erhalten. So sollen marktschwächere Wettbewerber weiterhin vor der rückwirkenden Festlegung hoher Entgelte geschützt werden, während dies für weniger schutzbedürftige größere Wettbewerber nicht mehr gelten wird. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilt, soll der Kabinettsbeschluss Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Ziel sei eine angemessene Balance zwischen Wettbewerbsschutz und Rechtschutzgewährleistung.

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Neue Richtervereinigung kritisiert Missachtung gerichtlichen Rechtsschutzes bei Abschiebungen

Vor dem Hintergrund des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. hat sich die Neue Richtervereinigung (NRV) kritisch zu der Abschiebepraxis geäußert. Gerichtlicher Rechtsschutz und faire Verfahren seien unabdingbare Vorgaben der deutschen Verfassung und kein Gut, das je nach politischer Wetterlage zur Disposition stehe, heißt es in einer Stellungnahme des NRV vom 18.07.2018.

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Mittwoch, 18.7.2018
EU-Kommission verhängt Milliarden-Kartellbuße gegen Google wegen Missbrauchs der Marktmacht bei Android-Mobilgeräten

Die Europäische Kommission hat am 18.07.2018 gegen Google wegen Missbrauchs der Marktmacht bei Android-Mobilgeräten eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro verhängt. Google habe Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen, so die Kommission.

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Bundesregierung will für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen sorgen

Die Bundesregierung hat den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (EU-RL 2016/943) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen. Mit der Richtlinie soll ein europaweit einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet werden. Zugleich sollen erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen werden.

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