Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt
Seitz hatte im Rahmen von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem Begriffe wie "Quotenneger" und "Gesinnungsjustiz" verwendet. Damit verletzte er nach Auffassung des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus. Das Richterdienstgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Der beklagte Staatsanwalt kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils Berufung einlegen. Über diese muss der beim Oberlandesgericht Stuttgart angesiedelte Dienstgerichtshof entscheiden.