LG Karlsruhe: AfD-Politiker und früherer Staatsanwalt verliert Beamtenstatus

Das Dienstgericht für Richter- und Staatsanwälte hat den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das beim Landgericht Karlsruhe angesiedelte Gericht traf diese Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13.08.2018. Eine Begründung des Urteils liegt bislang nicht vor (Az.: RDG 1/17).

Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt

Seitz hatte im Rahmen von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem Begriffe wie "Quotenneger" und "Gesinnungsjustiz" verwendet. Damit verletzte er nach Auffassung des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus. Das Richterdienstgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Der beklagte Staatsanwalt kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils Berufung einlegen. Über diese muss der beim Oberlandesgericht Stuttgart angesiedelte Dienstgerichtshof entscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 19. September 2018.