Freitag, 3.8.2018
Regierung definiert "Heimat"

Die Bundesregierung legt der Namensgebung und den Aufgaben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) "ein modernes Verständnis" des Heimatbegriffs zugrunde. Wie der parlamentarische Pressedienst am 03.08.2018 berichtete, geht dies aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/3294) hervor.

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OLG Stuttgart: Kündigungsklausel in Bausparbedingungen der Landesbausparkasse Südwest ist unzulässig

Eine Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der Landesbausparkasse Südwest (LBS), die an den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anknüpft, ist unzulässig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.08.2018 hervor. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 2 U 188/17).

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Polen weist Vorwürfe in EU-Vertragsverletzungsverfahren zurück
Polen bleibt im Streit um die Unabhängigkeit seiner Justiz auf Konfrontationskurs zur EU. Die Regierung in Warschau wies die Vorwürfe Brüssels im Vertragsverletzungsverfahren wegen umstrittener Zwangspensionierungen oberster Richter zurück, wie die polnische Nachrichtenagentur PAP am 02.08.2018 meldete. Mehr lesen
BVerfG bestätigt Verurteilung Haverbecks wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords

Eine Bestrafung der 89-jährigen Ursula Haverbeck wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords ist grundsätzlich mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 22.06.2018 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in der Tatbestandsvariante der Leugnung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gerichtet war (Az.: 1 BvR 673/18).

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OLG Hamm: Volksverhetzung in sozialen Medien – Aufenthaltsort während des Postings ausschlaggebend

StGB §§ 3, 7 II Nr. 1, 9 I, 130 I

1. Ort der Tathandlung ist bei einer im Internet verbreiteten Volksverhetzung der Aufenthaltsort des Täters und weder der Ort, an dem die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet, noch der Standort des vom Täter angewählten Servers.

2. Bei der Beurteilung von gemäß § 7 II Nr. 1 StGB nach dem Strafrecht der BRD verfolgbaren Taten muss das Gericht bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des am ausländischen Tatort geltenden Strafrechts nehmen. (von der Verfasserin bearbeitete Leitsätze des Gerichts)

OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 RVs 12/18, BeckRS 2018, 15776

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Menschenrechtler werfen Trump Gefährdung von Journalisten vor

US-Präsident Donald Trump gefährdet mit seinen verbalen Angriffen gegen die Medien nach Angaben prominenter Menschenrechtler das Leben von Journalisten. "Seine Attacken sind strategisch, sollen das Vertrauen in die Berichterstattung untergraben und Zweifel an überprüfbaren Fakten schüren", schrieben die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen und der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, David Kaye und Edison Lanza, am 02.08.2018. "Wir sind besonders besorgt, dass diese Angriffe das Risiko erhöhen, dass Journalisten Gewalt ausgesetzt werden."

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VG Gelsenkirchen: Keine Anerkennung als Verbrauchsstiftung bei Fehlen eines entsprechenden Stifterwillens

Die Stiftungsbehörde darf die Anerkennung einer Verbrauchsstiftung versagen, wenn es an einem auf diese Stiftungsform gerichteten Stifterwillen fehlt. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 12.07.2018 entschieden. Nach Auffassung des Gerichts
kommt insbesondere der Verbrauchsstiftung in Bezug auf die Ewigkeitsstiftung keine Reserve- und Auffangfunktion zu. Das VG hat die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Münster und die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen (Az.: 12 K 499/18, BeckRS 2018, 16638).

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Donnerstag, 2.8.2018
Papst verschärft Haltung zur Todesstrafe: Absolutes "Nein"

Papst Franziskus hat die Haltung der katholischen Kirche zur Todesstrafe verschärft. Die Kirche lehre, "dass die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt", heißt es in der neu formulierten Passage des Katechismus der Katholischen Kirche, die der Vatikan am 02.08.2018 veröffentlichte. Die Kirche setze sich "mit Entschiedenheit" für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein. Diese Form der Strafe stehe im Widerspruch zum Evangelium.

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Nach 37 Jahren: Bruder des Verbrechensopfers Ursula Herrmann bekommt Schmerzensgeld

Knapp 37 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an der zehnjährigen Ursula Herrmann hat der Bruder des Opfers sich Schmerzensgeld von dem rechtskräftig verurteilten Täter erstritten. Das Landgericht Augsburg entschied am 02.08.2018, dass Michael Herrmann 7.000 Euro wegen eines durch den Strafprozess erlittenen Tinnitus erhalte. Ursprünglich hatte er 20.000 Euro gefordert.

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Schärfere Asylregeln in Frankreich endgültig gebilligt
Das französische Parlament hat die umstrittene Verschärfung des Asyl- und Einwanderungsrechts endgültig gebilligt. Das Gesetz schafft die Basis dafür, Asylanträge schneller zu bearbeiten und härter gegen illegale Einwanderung vorzugehen. So wird die maximale Dauer der Abschiebehaft verdoppelt. Mehr lesen
BGH: Umlage der Wohngebäudeversicherung auf den Mieter - Umlagefähigkeit der Kosten eines Mietausfallschadens

BGB §§ 535 II, 556 I 2, 3; BetrKV § 2 Nr. 13; II. BV § 27 I

Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.

BGH, Urteil vom 06.06.2018 - VIII ZR 38/17 (LG Düsseldorf), BeckRS 2018, 14691

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BGH: Amtshaftung bei ausgebliebener Beratung durch Sozialhilfeträger

Zeigt sich bei Beantragung laufender Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) ein dringender rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf, so gehört es zur Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers gemäß § 14 Satz 1 SGB I, auf die Notwendigkeit einer Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger hinzuweisen. Unterlässt der Sozialhilfeträger einen solchen Hinweis, so verletzt er damit seine Amtspflicht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Urteil vom 02.08.2018, Az.: III ZR 466/16).

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VG Frankfurt am Main: Meldeeinträge eines Kommunalpolitikers durften wegen falscher Angaben nachträglich geändert werden

Die Stadt Frankfurt am Main durfte die Anschriften eines Kommunalpolitikers wegen falscher Angaben nachträglich im Melderegister ändern. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 19.06.2018 entschieden und die Klage abgewiesen. Der Kläger habe mit seinen Falschangaben offenbar bezweckt, ein Mandat im Ortsbeirat I zu erlangen (Az.: 6 K 9114/17.F).

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VG Koblenz verneint Anspruch der AfD-Stadtratsfraktion auf Nutzung des Koblenzer Rathaussaals

Die AfD-Fraktion im Koblenzer Stadtrat muss hinnehmen, dass sie den historischen Rathaussaal der Stadt nicht für eine für den 02.10.2018 geplante Bürgerinformationsveranstaltung nutzen darf. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag der Fraktion abgelehnt. Es stellte dabei maßgeblich darauf ab, dass der Saal Stadtratsfraktionen zur Abhaltung einer Veranstaltung generell nicht zur Verfügung steht (Beschluss vom 26.07.2018, Az.: 1 L 701/18.KO).

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FG Baden-Württemberg: Abfindung an Grenzgänger bei Wegzug während Dienstverhältnisses teilweise steuerpflichtig

Wenn einem Grenzgänger eine Abfindung gezahlt wird, so kann diese zumindest teilweise in Deutschland steuerpflichtig sein. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16.01.2018 dann, wenn der Wegzug ins Ausland (hier: nach Frankreich) während der Dauer des Arbeitsverhältnisses erfolgte, in Bezug auf dessen Ende die Abfindung später gezahlt wurde (Az.: 6 K 1405/15, rechtskräftig, BeckRS 2018, 16839).

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VG Köln: BUND scheitert mit Eilantrag gegen Fortführung des Tagebaus Hambach

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit seinem Eilantrag gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach durch die RWE Power AG gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag mit Beschluss vom 01.08.2018 abgelehnt. Der BUND wollte die mit der Fortführung verbundene Rodung weiterer Teile des Hambacher Forsts verhindern, der nach seiner Ansicht als "Natura 2000"-Gebiet gemeldet und geschützt werden muss (Az.: 14 L 1440/18).

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VG Aachen: Stadt muss Kita-Zeiten Bedarf der Eltern anpassen

Ein einjähriges Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen zeitlicher Umfang sich nach dem Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Das hat die Achte Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen im Rahmen eines Eilantrages eines 2017 geborenen Kindes entschieden. Die Stadt Aachen ist damit verpflichtet, für das klagende Kind ab dem 01.08.2018 einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung mit einer Betreuungszeit von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung zu stellen. Ein Angebot der Stadt mit Zeiten von 7:30 bis 16:30 Uhr hielten die Richter nicht für ausreichend (Beschluss vom 31.07.2018, Az.: 8 L 700/18).

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Spanien: Genehmigungsverfahren für neues Atlético-Stadion missachtete gesetzliche Regeln

Ein spanisches Gericht hat das Verfahren für den Bau des neuen Stadions von Atlético Madrid für illegal erklärt. Beim Bebauungsplan für die Errichtung des Stadions, in dem 2019 das Finale der Champions League stattfinden soll, sei gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen worden, entschied der oberste Gerichtshof der Region Madrid am 31.07.2018. Die Richter gaben damit der Klage einer Bürgerinitiative statt.

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Dänemark: Burka-Verbot tritt in Kraft

Ähnlich wie in Frankreich und Österreich dürfen die Menschen ab sofort auch in Dänemark nicht mehr in der Öffentlichkeit ihr Gesicht verhüllen. Das seit dem 01.08.2018 geltende Verbot umfasst neben Ganzkörper- bzw. Gesichtsschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte, wie aus einer Erklärung des Justizministeriums in Kopenhagen hervorgeht. Das dänische Parlament hatte das Verbot im Mai beschlossen - Verstöße sollen künftig mit Geldbußen zwischen umgerechnet 134 bis zu 1.340 Euro geahndet werden.

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Mittwoch, 1.8.2018
DAV legt erneut Initiativstellungnahme zum beA vor

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bekräftigt in einer erneuten Initiativstellungnahme (37/2018) zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) seine bereits früher geäußerte Ansicht, dass auch Schwachstellen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Betrieb der Postfächer nicht ver-, aber behindern können, beseitigt werden, bevor das Postfach wieder in Betrieb genommen wird. Im Ergebnis rät der DAV dazu, die Wiederinbetriebnahme des beA zu verschieben.

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