FG Münster: Einmalzahlung für mehrere Jahre Überstunden ermäßigt zu besteuern

Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte ("Fünftel-Regelung“) anwendbar. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 23.05.2019 (Az.:3 K 1007/18 E) entschieden.

Finanzamt unterwarf für mehrere Jahre errechnete Überstundenvergütung dem Regelsteuersatz

Der Kläger erbrachte gegenüber seiner Arbeitgeberin in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 330 Überstunden. Aufgrund einer länger andauernden Erkrankung schlossen der Kläger und seine Arbeitgeberin im Jahr 2016 einen Aufhebungsvertrag, aufgrund dessen das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Der Aufhebungsvertrag sah vor, dass die vom Kläger erbrachten und bislang nicht ausgezahlten Überstunden mit einem Betrag von insgesamt 6.000 Euro vergütet werden sollten. Neben diesem Betrag erhielt der Kläger im Jahr 2016 eine Zahlung für nicht genommene Urlaubstage, eine Rente sowie Lohnersatzleistungen. Das Finanzamt unterwarf die Überstundenvergütung im Einkommensteuerbescheid 2016 dem Regelsteuersatz. Hiergegen wandte sich der Kläger und machte geltend, dass der ermäßigte Steuersatz gemäß § 34 Abs. 1 EStG zur Anwendung kommen müsse.

FG: Überstundenvergütung des Klägers wie Lohnnachzahlung ermäßigt zu besteuern

Das Finanzgericht hat der Klage unter Zulassung der Revision stattgegeben. Die für mehrere Jahre erhaltene Überstundenvergütung sei eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 1 EStG. Eine Überstundenvergütung könne steuerlich nicht anders behandelt werden als eine Nachzahlung von Lohn für die reguläre Arbeitsleistung. Die Vergütung sei dem Kläger auch, was nach dem Zweck der ermäßigten Besteuerung erforderlich sei, "zusammengeballt“ zugeflossen, denn die Überstundenvergütung sei in einer Summe im Veranlagungszeitraum 2016 ausgezahlt worden.

FG Münster, Urteil vom 23.05.2019 - 3 K 1007/18 E

Redaktion beck-aktuell, 17. Juni 2019.