Eine Versicherung gegen den Schaden durch eine Betriebsschließung gilt nur unter bestimmten Umständen für Corona-Fälle – es kommt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an, die aber die Krankheit ursprünglich nicht erwähnten. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Verloren hat seine Klage damit ein Gastronom. Er musste im Jahr 2020 sein Restaurant in einem Seebad dicht machen, nachdem die schleswig-holsteinische SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung unter anderem die Schließung sämtlicher Gaststätten angeordnet hatte.
Mehr lesenDer Versicherungsfall einer Betriebsschließungsversicherung, die auf das Infektionsschutzgesetz Bezug nimmt, tritt nur für die dort abschließend aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger ein. Ansprüche auf Schadensersatz für den Zeitraum vor Aufnahme von COVID-19/SARS-CoV-2 in das Infektionsschutzgesetz bestünden in diesen Fällen nicht, entschied das Oberlandesgericht Rostock am 14.12.2021 in zwei Fällen.
Mehr lesenBetriebsschließungsversicherungen greifen in Bezug auf Corona-Schließungen allenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Bei einer dynamischen Verweisung auf §§ 6, 7 IfSG seien Betriebsschließungen versichert, die zum Schutz vor denjenigen Krankheiten oder Krankheitserregern erfolgen, die zum Zeitpunkt der Anordnung im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich genannt sind.
Mehr lesenIm Streit um Entschädigungen aus Betriebsschließungsversicherungen wegen behördlich angeordneter Corona-Schließungen hat das Oberlandesgericht Köln in zwei Fällen zugunsten der Versicherer entschieden. Es erachtete den in den dortigen Versicherungsbedingungen enthaltenen Katalog erfasster Krankheiten und Krankheitserreger für abschließend, Corona sei darin nicht enthalten. Das OLG hat jeweils die Revision zugelassen.
Mehr lesenEine Betriebsschließungsversicherung greift nur dann ein, wenn der versicherte Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung zeitweise vollständig geschlossen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Umsatzverluste durch einen Nachfrageinbruch infolge von Corona-Einschränkungen der Abnehmer seien ebenso wenig erfasst wie eine Teilschließung des Betriebs.
Mehr lesenOb Betriebsschließungsversicherungen auch bei Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie eingreifen, hängt von der konkreten Formulierung der Versicherungsbedingungen ab. Hierauf weist das Oberlandesgericht Celle hin. Im konkreten Fall verneinte es den Versicherungsschutz, weil die Versicherungsbedingungen nach dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz bestimmte Krankheiten und Krankheitserreger auflisteten, nicht aber das Corona-Virus.
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit zwei heute verkündeten Urteilen die Voraussetzungen für die Leistungspflicht von Betriebsschließungsversicherungen bei coronabedingter Schließung konkretisiert. Im einen Fall hat es dabei einen Zahlungsanspruch des Betreibers eines Hotels bejaht und im anderen – bei anders formulierten Versicherungsbedingungen – einen Anspruch des Betriebsinhabers verneint.
Mehr lesenBetriebsschließungsversicherungen müssen nicht für die Kosten des ersten "Lockdowns" vom 18.03.2020 bis 16.04.2020 aufkommen, da COVID-19 mangels Listung im Katalog der Krankheiten und Krankheitserreger kein versichertes Risiko war. Versicherer seien auch nicht verpflichtet gewesen, einen expliziten Hinweis auf einen entsprechenden Leistungsausschluss zu geben, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 31.05.2021.
Mehr lesenBei der Frage, ob bei einer Betriebsschließung wegen Corona die Betriebsschließungsversicherung greift, kommt es laut Oberlandesgericht Oldenburg auf die Fassung der Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an. Weil im konkreten Fall in den Versicherungsbedingungen COVID-19 nicht erwähnt wurde, scheide ein Anspruch aus dieser Versicherung aus, urteilten die Richter. Die Revision wurde zugelassen.
Mehr lesenEin Gaststättenbetreiber, der seinen Betrieb aufgrund der schleswig-holsteinischen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schließen musste, hat keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus seiner Betriebsschließungsversicherung. Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen stellten keinen Versicherungsfall dar, entschied nun erstmals das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Mehr lesenEine Diskotheken- und eine Kinobetreiberin sind mit ihren Klagen auf eine Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherungen nach coronabedingten Schließungen vor dem Landgericht Frankfurt am Main gescheitert. Die vereinbarten Versicherungsbedingungen hätten die vom Versicherungsschutz erfassten Krankheiten und Erreger abschließend benannt. Das neue Coronavirus habe nicht dazu gezählt, so das Gericht.
Mehr lesenEin Gastwirt aus Neustadt an der Weinstraße bekommt keine Entschädigung für coronabedingte Umsatzausfälle. Ob eine Betriebsschließungsversicherung zahlen muss, hänge vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab, betonte das Landgericht Frankenthal. Sehen diese eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein, damit eine Zahlungspflicht bestehe.
Mehr lesenEin Restaurantbesitzer hat keinen Anspruch auf Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Schließung, wenn die Versicherungsbedingungen auf das Infektionsschutzgesetz mit Stand 20.07.2000 verweisen. Denn damals sei der Erreger SARS-CoV2 dort noch nicht aufgeführt gewesen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf am 09.02.2021 entschieden.
Mehr lesenDas Landgericht München I hat erneut einer Klage gegen eine Versicherung wegen einer coronabedingten Betriebsschließung stattgegeben. Geklagt hatte die Betreiberin eines Münchener Gasthauses. Sie erstritt fast 430.000 Euro. Eine den Versicherungsschutz einschränkende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen tat das LG als unwirksam – da intransparent – ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenEin Münchener Gastronom, der wegen der Corona-Pandemie seinen Betrieb schließen musste, kann von seiner Betriebsschließungsversicherung eine Entschädigung in Höhe von 1.014.000 Euro verlangen. Der Versicherungsumfang sei nicht auf die in den Versicherungsbedingungen gelisteten Krankheiten beschränkt, entschied das Landgericht München I.
Mehr lesenVerspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für "nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)" Krankheiten und Krankheitserreger und sind weder Covid-19 noch Sars-Cov-2 genannt, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des Corona-Virus. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm am 15.07.2020 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.
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