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Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.
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Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem frühen Stadium beabsichtigter Massenentlassungen Informationen darüber mitzuteilen, hat nicht den Zweck, den Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Die Mitteilung erfolgt nur zu Informations- und Vorbereitungszwecken für die zuständige Behörde. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
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Solange die Papierakte bei einem Arbeitsgericht noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA eingereicht werden – wenn das Gericht sie ausdruckt. Ob der Kammervorsitzende mit der Zeit gegangen ist und bereits überwiegend die elektronische Akte benutzt, ist laut Bundesarbeitsgericht nicht entscheidend.
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Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen erschüttert werden, wenn sich der Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich krank meldet und dies für den gesamten Zeitraum der Kündigungsfrist so bleibt. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich erst krank meldet und dann die arbeitgeberseitige Kündigung erhält.
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Redaktion beck-aktuell, (dpa)
Spätestens seit den Enthüllungen von Julian Assange, Edward Snowden und Chelsea Manning dürfte fast jeder den Begriff Whistleblower kennen. Um Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen, tritt am Sonntag das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es ist längst überfällig. Im Februar verklagte die EU-Kommission Deutschland deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof.
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In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, wie das Bundesarbeitsgericht betont.
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Die Kündigung einer "Middle East"-Redakteurin der Deutschen Welle, der frühere antisemitische und israelfeindliche Veröffentlichungen für einen arabischen Sender vorgeworfen wurden, ist unwirksam. Es bestehe kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund und die Personalratsanhörung sei bewusst falsch erfolgt, begründete das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung.
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Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig. Laut Bundesarbeitsgericht ist das Statusverfahren Voraussetzung für die Wahl. Das Verfahren sei selbst bei unstreitigem Wechsel des Mitbestimmungsregimes durchzuführen.
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Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30.06.2023 aus. Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Während der Corona-Pandemie habe mit den Sonderregelungen die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden können. Insgesamt sei die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken.
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Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. Hierin liege keine unzulässige Benachteiligung vom Teilzeitbeschäftigten, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Beim grenzüberschreitenden Güterverkehr sollen die Rechte von Lkw-Fahrern besser geschützt werden. Ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend mit großer Mehrheit verabschiedet hat, regelt unter anderem Arbeitszeiten, Ruhepausen und Bezahlung. So sollen Kraftfahrer, die im Auftrag eines ausländischen Unternehmens in Deutschland unterwegs sind, grundsätzlich auch Anrecht auf den deutschen Mindestlohn haben.
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" bei YouTube eingestellt hat, für unwirksam erachtet. Es hat das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag des Landes Berlin zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegen eine Abfindung von etwa 72.000 Euro aufgelöst.
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Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die eine Vergütung für Verdienstentgang im Quarantänefall davon abhängig macht, dass eine Quarantänemaßnahme durch seine eigenen Verwaltungsbehörden auferlegt wurde. Denn eine solche Regelung könne zu einer mittelbaren Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer führen, so der Gerichtshof der Europäischen Union.
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Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Drohende Interessenkonflikte stünden einer Kompatibilität beider Ämter entgegen. Die Vorinstanzen hatten das anders gesehen.
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Das Bundesarbeitsgericht hat die gängige tarifliche Schlechterstellung bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbeschäftigten bestätigt. Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit genügten, jedenfalls im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer, den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage.
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Für die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Befristung eines Arbeitsvertrags einer Lehrkraft reicht es aus, wenn eine generelle Zustimmung erteilt worden ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Allein die fehlende Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über die Befristung stehe der Wirksamkeit der Befristung angesichts der generellen Zustimmung nicht entgegen. Das LAG hat die Revision zugelassen.
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Ob ein Rechtsanwalt in einer Kanzlei freie Mitarbeit leistet oder angestellt ist, richtet sich laut Bundesgerichtshof nicht allein nach dem Vertragswerk zwischen den Parteien. Neben den allgemeinen Kriterien ist auch darauf abzustellen, wer das Unternehmerrisiko trägt und wie die Vergütung gehandhabt wird. Zahlen die Arbeitnehmer ihre Sozialabgaben selbst, lässt dieser Umstand nicht den Tatbestand der Veruntreuung von Arbeitsentgelt entfallen, sondern kann nur in der Strafzumessung berücksichtigt werden.
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Wird einem Arbeitnehmer und gleichzeitig beurlaubten Bundesbeamten für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, liegt darin keine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung auf unbestimmte Zeit. Laut Bundesarbeitsgericht hat er dadurch nicht unmittelbar über das Befristungsende hinaus Arbeitsleistungen erbracht.
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Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren gemäß § 17 Abs. 1 KschG steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein. Das BAG hat deshalb einen Rechtsstreit ausgesetzt.
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Nach monatelangem Tauziehen hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen durch das beschlossene Maßnahmenpaket vor Entlassung und Repressalien bewahrt werden. Zudem müssen spezielle Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Umweltschutzverstößen entgegennehmen.
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