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Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.
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Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig. Laut Bundesarbeitsgericht ist das Statusverfahren Voraussetzung für die Wahl. Das Verfahren sei selbst bei unstreitigem Wechsel des Mitbestimmungsregimes durchzuführen.
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Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30.06.2023 aus. Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Während der Corona-Pandemie habe mit den Sonderregelungen die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden können. Insgesamt sei die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken.
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Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. Hierin liege keine unzulässige Benachteiligung vom Teilzeitbeschäftigten, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Beim grenzüberschreitenden Güterverkehr sollen die Rechte von Lkw-Fahrern besser geschützt werden. Ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend mit großer Mehrheit verabschiedet hat, regelt unter anderem Arbeitszeiten, Ruhepausen und Bezahlung. So sollen Kraftfahrer, die im Auftrag eines ausländischen Unternehmens in Deutschland unterwegs sind, grundsätzlich auch Anrecht auf den deutschen Mindestlohn haben.
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" bei YouTube eingestellt hat, für unwirksam erachtet. Es hat das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag des Landes Berlin zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegen eine Abfindung von etwa 72.000 Euro aufgelöst.
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Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die eine Vergütung für Verdienstentgang im Quarantänefall davon abhängig macht, dass eine Quarantänemaßnahme durch seine eigenen Verwaltungsbehörden auferlegt wurde. Denn eine solche Regelung könne zu einer mittelbaren Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer führen, so der Gerichtshof der Europäischen Union.
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Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Drohende Interessenkonflikte stünden einer Kompatibilität beider Ämter entgegen. Die Vorinstanzen hatten das anders gesehen.
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Das Bundesarbeitsgericht hat die gängige tarifliche Schlechterstellung bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbeschäftigten bestätigt. Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit genügten, jedenfalls im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer, den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage.
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Für die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Befristung eines Arbeitsvertrags einer Lehrkraft reicht es aus, wenn eine generelle Zustimmung erteilt worden ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Allein die fehlende Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über die Befristung stehe der Wirksamkeit der Befristung angesichts der generellen Zustimmung nicht entgegen. Das LAG hat die Revision zugelassen.
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Ob ein Rechtsanwalt in einer Kanzlei freie Mitarbeit leistet oder angestellt ist, richtet sich laut Bundesgerichtshof nicht allein nach dem Vertragswerk zwischen den Parteien. Neben den allgemeinen Kriterien ist auch darauf abzustellen, wer das Unternehmerrisiko trägt und wie die Vergütung gehandhabt wird. Zahlen die Arbeitnehmer ihre Sozialabgaben selbst, lässt dieser Umstand nicht den Tatbestand der Veruntreuung von Arbeitsentgelt entfallen, sondern kann nur in der Strafzumessung berücksichtigt werden.
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Wird einem Arbeitnehmer und gleichzeitig beurlaubten Bundesbeamten für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, liegt darin keine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung auf unbestimmte Zeit. Laut Bundesarbeitsgericht hat er dadurch nicht unmittelbar über das Befristungsende hinaus Arbeitsleistungen erbracht.
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Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren gemäß § 17 Abs. 1 KschG steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein. Das BAG hat deshalb einen Rechtsstreit ausgesetzt.
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Nach monatelangem Tauziehen hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen durch das beschlossene Maßnahmenpaket vor Entlassung und Repressalien bewahrt werden. Zudem müssen spezielle Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Umweltschutzverstößen entgegennehmen.
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben. Die Regelung in § 74a BBesG Bln sei gerechtfertigt, da sie das Land als Arbeitgeber gerade bei Tätigkeiten attraktiver machen solle, für die Personal zunehmend schwieriger zu gewinnen sei.
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In einem Punkt sind sich alle einig: Es werden Arbeitskräfte gesucht, ob beim Bäcker oder in IT-Unternehmen. In welcher Form Zuwanderung Abhilfe schaffen kann, darüber wird politisch aber heftig gestritten. Das wurde bei der ersten Beratung eines von der Regierung geplanten Gesetzes zur Erleichterung von Arbeitskräfte-Einwanderung im Bundestag einmal mehr deutlich. Die Wirtschaft ist für eine Absenkung der Hürden für Zuwanderung, die Opposition warnt davor.
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Mitglieder eines Yoga-Ashrams, die sich für eine bestimmte Zeit verpflichtet haben, in den Vereinseinrichtungen zu arbeiten, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften könne nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweise, entschied das Bundesarbeitsgericht.
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Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll künftig stärker reglementiert werden. Das geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll. Demnach sollen verdeckte Überwachungsmaßnahmen künftig nur noch dann erlaubt sein, "wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären".
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Der Richterwahlausschuss hat am 30.3.2023 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Am Bundesgerichtshof werden fünf neue Richterinnen und vier Richter, am Bundesfinanzhof drei Richterinnen und zwei Richter, am Bundesverwaltungsgericht zwei Richterinnen und am Bundesarbeitsgericht eine Richterin und ein Richter ihre Arbeit aufnehmen.
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Stürzt eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zum Briefkasten, liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn sie ihrem Betrieb die ärztliche Bescheinigung über die Dauer ihrer Erkrankung schicken wollte. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass sich die Verletzte zweifelsfrei auf einem Betriebsweg befand. Sie habe ihrer gesetzlichen Pflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nachkommen wollen.
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