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Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.
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Das Bundesarbeitsgericht hat die gängige tarifliche Schlechterstellung bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbeschäftigten bestätigt. Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit genügten, jedenfalls im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer, den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage.
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Für die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Befristung eines Arbeitsvertrags einer Lehrkraft reicht es aus, wenn eine generelle Zustimmung erteilt worden ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Allein die fehlende Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über die Befristung stehe der Wirksamkeit der Befristung angesichts der generellen Zustimmung nicht entgegen. Das LAG hat die Revision zugelassen.
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Ob ein Rechtsanwalt in einer Kanzlei freie Mitarbeit leistet oder angestellt ist, richtet sich laut Bundesgerichtshof nicht allein nach dem Vertragswerk zwischen den Parteien. Neben den allgemeinen Kriterien ist auch darauf abzustellen, wer das Unternehmerrisiko trägt und wie die Vergütung gehandhabt wird. Zahlen die Arbeitnehmer ihre Sozialabgaben selbst, lässt dieser Umstand nicht den Tatbestand der Veruntreuung von Arbeitsentgelt entfallen, sondern kann nur in der Strafzumessung berücksichtigt werden.
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Wird einem Arbeitnehmer und gleichzeitig beurlaubten Bundesbeamten für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, liegt darin keine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung auf unbestimmte Zeit. Laut Bundesarbeitsgericht hat er dadurch nicht unmittelbar über das Befristungsende hinaus Arbeitsleistungen erbracht.
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Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren gemäß § 17 Abs. 1 KschG steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein. Das BAG hat deshalb einen Rechtsstreit ausgesetzt.
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Nach monatelangem Tauziehen hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen durch das beschlossene Maßnahmenpaket vor Entlassung und Repressalien bewahrt werden. Zudem müssen spezielle Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Umweltschutzverstößen entgegennehmen.
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben. Die Regelung in § 74a BBesG Bln sei gerechtfertigt, da sie das Land als Arbeitgeber gerade bei Tätigkeiten attraktiver machen solle, für die Personal zunehmend schwieriger zu gewinnen sei.
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In einem Punkt sind sich alle einig: Es werden Arbeitskräfte gesucht, ob beim Bäcker oder in IT-Unternehmen. In welcher Form Zuwanderung Abhilfe schaffen kann, darüber wird politisch aber heftig gestritten. Das wurde bei der ersten Beratung eines von der Regierung geplanten Gesetzes zur Erleichterung von Arbeitskräfte-Einwanderung im Bundestag einmal mehr deutlich. Die Wirtschaft ist für eine Absenkung der Hürden für Zuwanderung, die Opposition warnt davor.
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Mitglieder eines Yoga-Ashrams, die sich für eine bestimmte Zeit verpflichtet haben, in den Vereinseinrichtungen zu arbeiten, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften könne nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweise, entschied das Bundesarbeitsgericht.
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Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll künftig stärker reglementiert werden. Das geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll. Demnach sollen verdeckte Überwachungsmaßnahmen künftig nur noch dann erlaubt sein, "wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären".
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Der Richterwahlausschuss hat am 30.3.2023 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Am Bundesgerichtshof werden fünf neue Richterinnen und vier Richter, am Bundesfinanzhof drei Richterinnen und zwei Richter, am Bundesverwaltungsgericht zwei Richterinnen und am Bundesarbeitsgericht eine Richterin und ein Richter ihre Arbeit aufnehmen.
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Stürzt eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zum Briefkasten, liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn sie ihrem Betrieb die ärztliche Bescheinigung über die Dauer ihrer Erkrankung schicken wollte. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass sich die Verletzte zweifelsfrei auf einem Betriebsweg befand. Sie habe ihrer gesetzlichen Pflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nachkommen wollen.
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Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten verstößt laut Bundesarbeitsgericht nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn wesentliches Motiv für die Kündigung nicht die Impfverweigerung ist, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal.
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Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, bietet jedoch gleichzeitig dem Arbeitnehmer "zur Vermeidung von Annahmeverzug" die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint sei, entschied das Bundesarbeitsgericht.
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Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, der vom Bundesinnenministerium (BMI) sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war. Geplant ist unter anderen eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert.
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Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) die Kündigung nicht hätte verhindern können. Laut Bundesarbeitsgericht ist eine derartige Vermutungswirkung der Einschätzung der Behörde gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem obliege die Überprüfung der Wirksamkeit einer nachfolgend erklärten Kündigung allein den Arbeitsgerichten.
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Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. Dies hält das Sozialgericht Berlin im Fall einer Prügelei wegen einer zugeparkten Betriebseinfahrt fest.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Für 25 Jahre Hausarbeit muss ein Mann in Spanien seiner Ex-Frau eine Entschädigung von gut 204.000 Euro zahlen. Das habe ein Gericht in Vélez-Málaga entschieden, berichteten spanische Medien. Die Entschädigung sei anhand des Mindestgehalts berechnet worden. Freuen darf sich nicht nur Ivana Moral, die sich vor Gericht durchgesetzt hat. "Es ist ein Urteil, das Klagen anderer Frauen die Tür öffnet", stellte die Zeitung "La Vanguardia" fest.
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Noch immer werden Frauen in Deutschland im Schnitt schlechter bezahlt als Männer – selbst für gleiche Arbeit. Zum "Equal Pay Day", der auf die Lohnlücke zwischen Mann und Frau hinweist, forderten die Gewerkschaften vehement, die Kluft bei der Bezahlung mit mehr Tempo als bisher zu schließen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) suchte den Schulterschluss mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund – und kündigte gesetzliche Regelungen an.
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Seit heute sind Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht mit ihren Pressemitteilungen auch im Social-Media-Netzwerk Mastodon zu finden. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hervor, die das BAG veröffentlicht hat.
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