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Teilnahme an Potsdamer Treffen per se kein Kündigungsgrund

ArbG Köln
Durf­te die Stadt Köln einer An­ge­stell­ten au­ßer­or­dent­lich kün­di­gen, weil diese an dem Pots­da­mer Tref­fen über "Re­mi­gra­ti­on" teil­ge­nom­men hatte? Das ArbG Köln hat das ver­neint – unter an­de­rem unter Hin­weis auf das Feh­len einer ge­stei­ger­ten po­li­ti­schen Treue­pflicht.

Die 64-jährige Simone Baum ist seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt und war zuletzt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdeamt im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Am 25. November vergangenen Jahres hatte sie an dem Treffen in Potsdam teilgenommen, woraufhin die Stadt mehrere außerordentliche Kündigungen aussprach.

Die Stadt begründete das damit, dass Baum durch die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und der Diskussion von Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe. Das ArbG Köln sah das anders: Allein die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige noch keine außerordentliche Kündigung der Angestellten. Denn daraus lasse sich noch nicht ableiten, dass sich Baum "in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der Beiträge befunden" habe, so das ArbG. Ein Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele – etwa durch eigene Wortbeiträge – sei der Mitarbeiterin nicht vorgeworfen worden.

Nur einfache politische Treuepflicht

Ferner sah das Gericht bei Baum nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht. Das Maß an Loyalität und Treue zum öffentlichen Arbeitgeber sei von der Stellung und dem Aufgabenkreis des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig. Danach schulde ein Arbeitnehmer lediglich ein solches Maß an Loyalität, "das für die funktionsgerechte Verrichtung seiner Tätigkeit unabdingbar" sei. Diese einfache Treuepflicht werde erst durch ein Verhalten verletzt, das darauf ausgerichtet sei, verfassungsfeindliche Ziele aktiv zu fördern oder zu verwirklichen, so das ArbG.

Gegen das Urteil könnte die Stadt noch Berufung beim LAG Köln einlegen. Ob sie das tun wird, hat sie noch nicht entschieden. "Sobald das mit den Urteilsgründen versehene Urteil zugestellt wird, wird es insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens geprüft", teilte eine Sprecherin mit. Ein Vergleich zwischen den beiden Parteien war zuvor nicht zustande gekommen.

Correctiv hatte Potsdamer Treffen publik gemacht

Über das Treffen radikaler Rechter in Potsdam hatte das Medienhaus Correctiv Anfang des Jahres berichtet, zuletzt mit neuen Details Ende Januar. An der Konferenz hatten einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion und einige AfD-Politiker teilgenommen. Das Treffen befeuerte die Debatte über den Umgang mit der AfD. Der frühere Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, gegen den die Stadt Potsdam ein bundesweites Einreiseverbot erwirkte, hat der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, dass er bei dem Treffen über "Remigration" gesprochen hat.

Wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. Laut Correctiv nannte Sellner drei Zielgruppen: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und "nicht assimilierte Staatsbürger" (Urt. v. 3.7.2024 – 17 Ca 543/24). 

Aus der Datenbank beck-online

Gutmann, Ausländerfreies Deutschland? , MigRi 2024, 83

Thüsing/Bleckmann/Blum, Wes Brot ich ess, des Lied ich sing und das tolerante Arbeitsrecht, DRiZ 2024, 282

BAG, Kündigung wegen außerdienstlicher Aktivitäten für NPD und JN – politische Treuepflicht, NZA-RR 2012, 43

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