23. NZA-Jahrestagung am 24./25. Oktober 2024 in Frankfurt a. M.
Arbeitsrecht zwischen (Über-) Regulierung und Aufbruch
Die NZA-Jahrestagung bietet die wichtigsten Updates zu
den Klassikern: Urlaubsrecht, Arbeitnehmerbegriff, mobile Arbeit und Vergütung.
Hinzu kommen neue Einblicke in den rechtlichen und praktischen Umgang mit
krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie ein umfassender Überblick über
Betriebsänderungen. Im Fokus stehen zudem aktuelle Herausforderungen wie Lieferketten-Compliance,
Künstliche Intelligenz und Cybercrime. Ob vor Ort oder via Live-Stream bietet die
Tagung die ideale Gelegenheit, sich mit Experten aus Rechtsprechung,
Wissenschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zu vernetzen und auszutauschen.
Anmeldung und Programm finden Sie hier.
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Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.
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Die betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag zum Ende der Legislaturperiode ist unwirksam. Dass die bisherige Fraktion durch eine neue ersetzt werde, rechtfertige die Kündigung nicht, so das LAG München.
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Kann ein Arbeitsunfall vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte? Das BSG hat das unter bestimmten Voraussetzungen bejaht.
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Arbeitgeber müssen auch innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses mit einem Schwerbehinderten vor einer Kündigung ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen, urteilt das LAG Köln. Ihnen soll aber eine Beweiserleichterung zugute kommen.
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Viel weniger Beschäftigte als früher genießen heute die Bezahlung und den Schutz aus einem Tarifvertrag. Die Bundesregierung will das Ruder in Sachen Tarifbindung jetzt herumreißen und hat dafür einen konkreten Ansatz.
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Sind Anträge nicht nur substanzlos und offensichtlich aussichtslos, sondern werden einem Muster folgend entschiedene Fragen immer wieder aufgeworfen, so müssen Gerichte diese nicht mehr förmlich bescheiden. Das LAG Hamm nannte Kriterien für die Einstufung als rechtsmissbräuchlich.
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist vielleicht kein zahnloser Tiger, aber doch nicht so schlagkräftig, wie man sie gerne sähe. Das will das Finanzministerium nun ändern und präsentiert einen Entwurf, um die Behörde auf die Höhe der Zeit zu bringen.
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Ein Insolvenzverwalter, der Restlohnansprüche anerkennt und in die Tabelle mit aufnimmt, aber nicht zahlt und sich dann auf Verjährung beruft, handelt treuwidrig. Schließlich habe der Eintrag in die Tabelle laut LAG Hamm beim Arbeitnehmer ein schutzwürdiges Vertrauen ausgelöst.
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Auch Tarifverträge, die vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 geschlossen wurden, dürfen von den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung abweichen. Das hat das BAG entschieden.
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Eine Kommunalbeschäftigte klagte, weil ihr während ihrer Elternzeit der tariflich vereinbarte Inflationsausgleich verwehrt wurde, und sah sich als Mutter diskriminiert. Dem erteilte das LAG Düsseldorf nun eine Absage.
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Wird das Einwurf-Einschreiben von der Deutschen Post AG in den Briefkasten gelegt, gilt der Anschein des Zugangs zu postüblichen Zeiten an diesem Tag. Das BAG schloss sich nun dem BGH in dieser für den Versand von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben prozessual relevanten Frage an.
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Welche Feiertagsregelung gilt für Arbeitnehmer, die zwischen Bundesländern pendeln? Für den öffentlichen Dienst der Länder hat das BAG diese Frage jetzt beantwortet. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem die Beschäftigten ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort.
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Gerade erst hatte sich Fußball-Profi Anwar El Ghazi erfolgreich dagegen gewehrt, dass Mainz 05 ihn wegen eines propalästinensischen Instagram-Posts fristlos gekündigt hatte. Nun hat er seinen Vertrag bei dem Bundesligaverein selbst gekündigt – und wechselt wohl nach Cardiff.
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Die Regierung will ausländische Spitzenkräfte nach Deutschland locken. Doch dass sie weniger Steuern zahlen sollen als inländische Beschäftigte, sorgt für Stirnrunzeln. Ist das erlaubt?
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Eine Kassiererin, die nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass sie sich am Arbeitsplatz mit Corona infiziert hat, hat keinen Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung, so das LSG Berlin-Brandenburg. Grundsätzlich könne eine Infektion aber ein Arbeitsunfall sein.
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Eine österreichische Airline stellte den Flugbetrieb in Deutschland ein, das Personal wurde entlassen. Das BAG hat nun in einem weiteren der daraufhin angestrengten Kündigungsschutzverfahren entschieden und sich dabei mit den Besonderheiten des Betriebsbegriffs in § 24 Abs. 2 KSchG bei Luftverkehrsunternehmen befasst.
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Ein Arbeitgeber will beweisen, dass eine ehemalige Mitarbeiterin Firmeneigentum hat mitgehen lassen und es nun verkauft. Dazu verschafft er sich Zugang zum Ebay-Account der Frau und schaut einfach nach. Was Gerichte mit so erlangten Daten anfangen dürfen, will das LAG Niedersachsen vom EuGH wissen.
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Ein bundesweit tätiges Yoga- und Meditationszentrum sieht sich als Religionsgemeinschaft – und wendet sich deswegen gegen die Einschätzung des BAG, an Mitarbeitende den Mindestlohn zahlen zu müssen. Jetzt ist das Ashram mit seinen Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe gescheitert.
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Schwangeren darf man prinzipiell nicht kündigen. Werden sie dennoch entlassen, brauchen sie eine effektive Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wie Schwangere in Deutschland vor Kündigungen geschützt werden und was ein aktuelles Urteil des EuGH dafür bedeutet, erklärt Katharina Dahm.
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Das ArbG Mainz hat die fristlose Kündigung, die Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen seinen Profi Anwar El Ghazi wegen eines propalästinensischen Instagram-Posts ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry sah keine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung nötig macht.
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Fahrer eines Lieferdienstes, die mittels App eingesetzt werden, können für ein abgrenzbares Liefergebiet einen eigenständigen Betriebsrat wählen. Dies hat das ArbG Aachen mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss klargestellt. Die Arbeitgeberin hielt die Wahl für unwirksam.
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