23. NZA-Jahrestagung am 24./25. Oktober 2024 in Frankfurt a. M.
Arbeitsrecht zwischen (Über-) Regulierung und Aufbruch
Die NZA-Jahrestagung bietet die wichtigsten Updates zu
den Klassikern: Urlaubsrecht, Arbeitnehmerbegriff, mobile Arbeit und Vergütung.
Hinzu kommen neue Einblicke in den rechtlichen und praktischen Umgang mit
krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie ein umfassender Überblick über
Betriebsänderungen. Im Fokus stehen zudem aktuelle Herausforderungen wie Lieferketten-Compliance,
Künstliche Intelligenz und Cybercrime. Ob vor Ort oder via Live-Stream bietet die
Tagung die ideale Gelegenheit, sich mit Experten aus Rechtsprechung,
Wissenschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zu vernetzen und auszutauschen.
Anmeldung und Programm finden Sie hier.
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Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.
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Das ArbG Berlin hat in einem weiteren Fall die Klage einer RBB-Führungskraft gegen ihre Kündigung inmitten der Senderkrise abgewiesen, diesmal die der früheren Juristischen Direktorin des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders. Der Dienstvertrag sei sittenwidrig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Simon Coenen.
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Ein Amazon-Betriebsrat traf während der Arbeitszeit zwei Politiker. Amazon sah darin einen Betrug um Arbeitszeit und Reisekosten und entließ das Betriebsratsmitglied fristlos. Zu Recht, so das ArbG Verden, das die Klage des Betriebsrats dagegen abgewiesen hat.
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Weil er die nackten Brüste einer Kollegin berührt hatte, wurde der Angestellte einer Bundesbehörde fristlos entlassen. Das ArbG Berlin hat die Kündigung bestätigt. Die Pflichtverletzung des Mannes wiege so schwer, dass die Behörde ihn nicht habe abmahnen müssen.
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Ein Gericht darf im Rahmen der Wertfestsetzung nach § 33 RVG keinen höheren Gegenstandswert ansetzen als beantragt. Auch in diesem Verfahren ist das Gericht an die Anträge der Parteien gebunden, so das LAG Berlin-Brandenburg.
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Ein Arbeitgeber darf die Dankesformel nicht aus erzieherischen Gründen aus einem Arbeitszeugnis streichen, weil die ehemalige Angestellte das Zeugnis mehrfach hat verbessern lassen. Einen Anspruch auf die Formel gibt es zwar laut BAG nicht, aber sie durfte auch nicht nachträglich gestrichen werden.
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In einer Videokonferenz mit Bistumsmitarbeitenden nannte er im März 2022 den Klarnamen einer Bistumsangestellten, die wegen Missbrauchs traumatisiert ist. Dafür muss der Trierer Bischof Stephan Ackermann ihr jetzt ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zahlen, wie das ArbG Trier entschied.
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Äußert sich ein Arbeitnehmer in einer privaten Chatgruppe stark beleidigend und menschenverachtend über Vorgesetzte und Kollegen, kann er nicht immer auf die Privatheit des Chats vertrauen. Das BAG hatte über eine außerordentliche Kündigung zu befinden.
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Zahlt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten in einer 14-tägigen Corona-Quarantäne ihr Gehalt weiter, so handelt es sich nicht um eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Laut VG Göttingen kann er daher auch keine Erstattung von der anordnenden Behörde verlangen.
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LAG Mecklenburg-Vorpommern
Ein erkrankter Chefarzt darf zehn Stunden mit der Bahn zu seiner Familie fahren, ohne dass die Krankschreibung zwangsläufig falsch sein muss. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern geht jedenfalls davon aus, dass ein Tag im Krankenhaus anstrengender gewesen wäre und sprach dem Arzt zunächst einbehaltenen Lohn zu.
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Ist eine Betriebsänderung geplant und schließen der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird vermutet, dass die Kündigung des in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Dies hat das BAG entschieden.
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Wird eine mitbestimmte Aktiengesellschaft in eine SE mit dualistischem System umgewandelt, haben Gewerkschaften Anspruch auf ein gesondertes Wahlverfahren für ihre vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss setzt das BAG eine Vorgabe des EuGH um.
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Wird vom Arbeitgeber eine Ausbildung zur Steuerberaterin mitfinanziert, darf grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht vereinbart werden, falls das Examen nicht angetreten wird. Die AGB müssen laut BAG bei den Gründen für den Abbruch differenzieren, um eine unangemessene Benachteiligung zu vermeiden.
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Das Erzbistum Köln muss eine Mitarbeiterin in leitender Stellung in ein beamtenähnliches Verhältnis übernehmen und Vergütung nachzahlen. Das LAG Köln verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und verneinte, das der Generalvikar des Bistums in freiem Ermessen entscheiden darf.
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LAG Mecklenburg-Vorpommern
Die Zeiterfassung läuft, aber der Mitarbeiter ist gar nicht da? Stichproben erhärteten den Verdacht, dass ein Arbeitnehmer sich von daheim aus einloggte, Stunden bevor er zu arbeiten begann. Das zerrüttet das Vertrauensverhältnis nachhaltig – zu nachhaltig, urteilte das LAG Mecklenburg-Vorpommern.
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Zahlt eine GmbH ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn, haften für den Schadensersatz nicht die Geschäftsführer, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Zwar müssen diese nach dem MiLoG möglicherweise ein Bußgeld zahlen. Doch der Bußgeldtatbestand sei kein Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Arbeitnehmer der Gesellschaft im Verhältnis zum Geschäftsführer.
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Ein Hersteller von Aufzügen hatte einem Vertriebsmitarbeiter fristlos gekündigt, weil dieser während einer Firmenfeier auf einem Partyschiff in den Rhein gesprungen war. Nach erfolgreicher Klage des Mitarbeiters in der ersten Instanz endete das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun durch einen gerichtlichen Vergleich: Der Mitarbeiter behält seine Beschäftigung, wird aber abgemahnt.
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Ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, dem Betriebsrat ein Laptop zur Verfügung zu stellen, kommt dieser Verpflichtung nicht nach, wenn er auf der festen Montage des Geräts besteht. Ein Laptop sei ein Mobilgerät und als solches standortunabhängig verwendbar. Eine Befestigung würde damit der definitionsgemäßen Verwendungsmöglichkeit entgegenstehen, entschied das Arbeitsgericht Köln im Rahmen eines kürzlich veröffentlichten Falls.
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Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem frühen Stadium beabsichtigter Massenentlassungen Informationen darüber mitzuteilen, hat nicht den Zweck, den Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Die Mitteilung erfolgt nur zu Informations- und Vorbereitungszwecken für die zuständige Behörde. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
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Solange die Papierakte bei einem Arbeitsgericht noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA eingereicht werden – wenn das Gericht sie ausdruckt. Ob der Kammervorsitzende mit der Zeit gegangen ist und bereits überwiegend die elektronische Akte benutzt, ist laut Bundesarbeitsgericht nicht entscheidend.
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Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen erschüttert werden, wenn sich der Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich krank meldet und dies für den gesamten Zeitraum der Kündigungsfrist so bleibt. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich erst krank meldet und dann die arbeitgeberseitige Kündigung erhält.
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