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NZA Jahrestagung 2023

23. NZA-Jahrestagung am 24./25. Oktober 2024 in Frankfurt a. M.

Arbeitsrecht zwischen (Über-) Regulierung und Aufbruch

 

Die NZA-Jahrestagung bietet die wichtigsten Updates zu den Klassikern: Urlaubsrecht, Arbeitnehmerbegriff, mobile Arbeit und Vergütung. Hinzu kommen neue Einblicke in den rechtlichen und praktischen Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie ein umfassender Überblick über Betriebsänderungen. Im Fokus stehen zudem aktuelle Herausforderungen wie Lieferketten-Compliance, Künstliche Intelligenz und Cybercrime. Ob vor Ort oder via Live-Stream bietet die Tagung die ideale Gelegenheit, sich mit Experten aus Rechtsprechung, Wissenschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zu vernetzen und auszutauschen.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

 

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Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

  • RBB: Kündigung Juristischer Direktorin rechtens

    ArbG Berlin
    Das ArbG Ber­lin hat in einem wei­te­ren Fall die Klage einer RBB-Füh­rungs­kraft gegen ihre Kün­di­gung in­mit­ten der Sen­der­kri­se ab­ge­wie­sen, dies­mal die der frü­he­ren Ju­ris­ti­schen Di­rek­to­rin des öf­fent­lich-recht­li­chen ARD-Sen­ders. Der Dienst­ver­trag sei sit­ten­wid­rig ge­we­sen, er­klär­te der Vor­sit­zen­de Rich­ter Simon Co­e­nen.
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  • Politiker während der Arbeitszeit getroffen: Amazon-Betriebsrat zu Recht fristlos gekündigt

    ArbG Verden
    Ein Ama­zon-Be­triebs­rat traf wäh­rend der Ar­beits­zeit zwei Po­li­ti­ker. Ama­zon sah darin einen Be­trug um Ar­beits­zeit und Rei­se­kos­ten und ent­ließ das Be­triebs­rats­mit­glied frist­los. Zu Recht, so das ArbG Ver­den, das die Klage des Be­triebs­rats da­ge­gen ab­ge­wie­sen hat.
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  • Kollegin an Brust gefasst: Fristlose Kündigung rechtens

    ArbG Berlin
    Weil er die nack­ten Brüs­te einer Kol­le­gin be­rührt hatte, wurde der An­ge­stell­te einer Bun­des­be­hör­de frist­los ent­las­sen. Das ArbG Ber­lin hat die Kün­di­gung be­stä­tigt. Die Pflicht­ver­let­zung des Man­nes wiege so schwer, dass die Be­hör­de ihn nicht habe ab­mah­nen müs­sen.
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  • Auch bei Wertfestsetzung gilt: Es darf nicht mehr geben als beantragt

    LAG Berlin-Brandenburg
    Ein Ge­richt darf im Rah­men der Wert­fest­set­zung nach § 33 RVG kei­nen hö­he­ren Ge­gen­stands­wert an­set­zen als be­an­tragt. Auch in die­sem Ver­fah­ren ist das Ge­richt an die An­trä­ge der Par­tei­en ge­bun­den, so das LAG Ber­lin-Bran­den­burg.
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  • Trotz nervender Korrekturwünsche: Dank muss im Arbeitszeugnis bleiben

    BAG
    Ein Ar­beit­ge­ber darf die Dan­kes­for­mel nicht aus er­zie­he­ri­schen Grün­den aus einem Ar­beits­zeug­nis strei­chen, weil die ehe­ma­li­ge An­ge­stell­te das Zeug­nis mehr­fach hat ver­bes­sern las­sen. Einen An­spruch auf die For­mel gibt es zwar laut BAG nicht, aber sie durf­te auch nicht nach­träg­lich ge­stri­chen wer­den.
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  • Klarnamen missbrauchter Bistumsangestellter genannt: Bischof muss Schmerzensgeld zahlen

    ArbG Trier
    In einer Vi­deo­kon­fe­renz mit Bis­tums­mit­ar­bei­ten­den nann­te er im März 2022 den Klar­na­men einer Bis­tums­an­ge­stell­ten, die wegen Miss­brauchs trau­ma­ti­siert ist. Dafür muss der Trie­rer Bi­schof Ste­phan Acker­mann ihr jetzt ein Schmer­zens­geld von 20.000 Euro zah­len, wie das ArbG Trier ent­schied.
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  • Kündigung nach Beleidigungen: Wann sind Chat-Äußerungen vertraulich?

    BAG
    Äu­ßert sich ein Ar­beit­neh­mer in einer pri­va­ten Chat­grup­pe stark be­lei­di­gend und men­schen­ver­ach­tend über Vor­ge­setz­te und Kol­le­gen, kann er nicht immer auf die Pri­vat­heit des Chats ver­trau­en. Das BAG hatte über eine au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung zu be­fin­den.
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  • Arbeitgeber erhält keine Erstattung für in Quarantäne gezahlte Gehälter

    VG Göttingen
    Zahlt ein Ar­beit­ge­ber sei­nen Be­schäf­tig­ten in einer 14-tä­gi­gen Co­ro­na-Qua­ran­tä­ne ihr Ge­halt wei­ter, so han­delt es sich nicht um eine Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung nach dem In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz. Laut VG Göt­tin­gen kann er daher auch keine Er­stat­tung von der an­ord­nen­den Be­hör­de ver­lan­gen.
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  • Auch krankgeschrieben kann man Bahn fahren

    LAG Mecklenburg-Vorpommern
    Ein er­krank­ter Chef­arzt darf zehn Stun­den mit der Bahn zu sei­ner Fa­mi­lie fah­ren, ohne dass die Krank­schrei­bung zwangs­läu­fig falsch sein muss. Das LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern geht je­den­falls davon aus, dass ein Tag im Kran­ken­haus an­stren­gen­der ge­we­sen wäre und sprach dem Arzt zu­nächst ein­be­hal­te­nen Lohn zu.
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  • Kündigung in der Insolvenz bei dringenden betrieblichen Erfordernissen

    BAG
    Ist eine Be­triebs­än­de­rung ge­plant und schlie­ßen der In­sol­venz­ver­wal­ter und der Be­triebs­rat dar­über einen In­ter­es­sen­aus­gleich mit Na­mens­lis­te, wird ver­mu­tet, dass die Kün­di­gung des in der Na­mens­lis­te auf­ge­führ­ten Ar­beit­neh­mers durch drin­gen­de be­trieb­li­che Er­for­der­nis­se be­dingt ist. Dies hat das BAG ent­schie­den.
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  • SE-Umwandlung: Gewerkschaften haben Recht auf eigenen Wahlgang

    BAG
    Wird eine mit­be­stimm­te Ak­ti­en­ge­sell­schaft in eine SE mit dua­lis­ti­schem Sys­tem um­ge­wan­delt, haben Ge­werk­schaf­ten An­spruch auf ein ge­son­der­tes Wahl­ver­fah­ren für ihre vor­ge­schla­ge­nen Ar­beit­neh­mer­ver­tre­ter im Auf­sichts­rat. Mit dem jetzt ver­öf­fent­lich­ten Be­schluss setzt das BAG eine Vor­ga­be des EuGH um.
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  • Per AGB vereinbart: Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Nichtantritt der Prüfung?

    BAG
    Wird vom Ar­beit­ge­ber eine Aus­bil­dung zur Steu­er­be­ra­te­rin mit­fi­nan­ziert, darf grund­sätz­lich eine Rück­zah­lungs­pflicht ver­ein­bart wer­den, falls das Ex­amen nicht an­ge­tre­ten wird. Die AGB müs­sen laut BAG bei den Grün­den für den Ab­bruch dif­fe­ren­zie­ren, um eine un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung zu ver­mei­den.
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  • Erzbistum muss Mitarbeiterin in beamtenähnliches Verhältnis übernehmen

    LAG Köln
    Das Erz­bis­tum Köln muss eine Mit­ar­bei­te­rin in lei­ten­der Stel­lung in ein be­am­ten­ähn­li­ches Ver­hält­nis über­neh­men und Ver­gü­tung nach­zah­len. Das LAG Köln ver­wies auf den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz und ver­nein­te, das der Ge­ne­ral­vi­kar des Bis­tums in frei­em Er­mes­sen ent­schei­den darf.
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  • Arbeitszeit manipuliert: Jobcenter-Mitarbeiter startete die Stechuhr schon zu Hause

    LAG Mecklenburg-Vorpommern
    Die Zeit­er­fas­sung läuft, aber der Mit­ar­bei­ter ist gar nicht da? Stich­pro­ben er­här­te­ten den Ver­dacht, dass ein Ar­beit­neh­mer sich von da­heim aus ein­logg­te, Stun­den bevor er zu ar­bei­ten be­gann. Das zer­rüt­tet das Ver­trau­ens­ver­hält­nis nach­hal­tig – zu nach­hal­tig, ur­teil­te das LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern.
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  • GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Mindestlohn

    BAG
    Zahlt eine GmbH ihren Ar­beit­neh­mern nicht den ge­setz­li­chen Min­dest­lohn, haf­ten für den Scha­dens­er­satz nicht die Ge­schäfts­füh­rer, ur­teilt das Bun­des­ar­beits­ge­richt. Zwar müs­sen diese nach dem MiLoG mög­li­cher­wei­se ein Bu­ß­geld zah­len. Doch der Bu­ß­geld­tat­be­stand sei kein Schutz­ge­setz nach § 823 Abs. 2 BGB zu­guns­ten der Ar­beit­neh­mer der Ge­sell­schaft im Ver­hält­nis zum Ge­schäfts­füh­rer.
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  • Vergleich geschlossen: Arbeitnehmer behält Beschäftigung nach Sprung in den Rhein

    LAG Düsseldorf
    Ein Her­stel­ler von Auf­zü­gen hatte einem Ver­triebs­mit­ar­bei­ter frist­los ge­kün­digt, weil die­ser wäh­rend einer Fir­men­fei­er auf einem Par­ty­schiff in den Rhein ge­sprun­gen war. Nach er­folg­rei­cher Klage des Mit­ar­bei­ters in der ers­ten In­stanz en­de­te das Be­ru­fungs­ver­fah­ren vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf nun durch einen ge­richt­li­chen Ver­gleich: Der Mit­ar­bei­ter be­hält seine Be­schäf­ti­gung, wird aber ab­ge­mahnt.
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  • Betriebsrat hat Anspruch auf nicht fest montiertes Laptop

    ArbG Köln
    Ein Ar­beit­ge­ber, der ver­pflich­tet ist, dem Be­triebs­rat ein Lap­top zur Ver­fü­gung zu stel­len, kommt die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, wenn er auf der fes­ten Mon­ta­ge des Ge­räts be­steht. Ein Lap­top sei ein Mo­bil­ge­rät und als sol­ches stand­or­tu­n­ab­hän­gig ver­wend­bar. Eine Be­fes­ti­gung würde damit der de­fi­ni­ti­ons­ge­mä­ßen Ver­wen­dungs­mög­lich­keit ent­ge­gen­ste­hen, ent­schied das Ar­beits­ge­richt Köln im Rah­men eines kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Falls.
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  • Massenentlassungsanzeige bezweckt keinen Individualschutz der Arbeitnehmer

    EuGH
    Die Ver­pflich­tung des Ar­beit­ge­bers, den Be­hör­den in einem frü­hen Sta­di­um be­ab­sich­tig­ter Mas­sen­ent­las­sun­gen In­for­ma­tio­nen dar­über mit­zu­tei­len, hat nicht den Zweck, den Ar­beit­neh­mern In­di­vi­du­al­schutz zu ge­wäh­ren. Die Mit­tei­lung er­folgt nur zu In­for­ma­ti­ons- und Vor­be­rei­tungs­zwe­cken für die zu­stän­di­ge Be­hör­de. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof auf eine Vor­la­ge des Bun­des­ar­beits­ge­richts ent­schie­den.
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  • Anwalt durfte ausgedruckte Word-Datei per beA ans Arbeitsgericht schicken

    BAG
    So­lan­ge die Pa­pier­ak­te bei einem Ar­beits­ge­richt noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA ein­ge­reicht wer­den – wenn das Ge­richt sie aus­druckt. Ob der Kam­mer­vor­sit­zen­de mit der Zeit ge­gan­gen ist und be­reits über­wie­gend die elek­tro­ni­sche Akte be­nutzt, ist laut Bun­des­ar­beits­ge­richt nicht ent­schei­dend.
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  • Beweiswert der AU-Bescheinigung bei Krankheit nach Kündigung

    LAG Niedersachsen
    Der Be­weis­wert einer Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU) kann nach einem Ur­teil des Lan­des­ar­beits­ge­richts Nie­der­sach­sen er­schüt­tert wer­den, wenn sich der Ar­beit­neh­mer nach Er­halt einer ar­beit­ge­ber­sei­ti­gen Kün­di­gung un­mit­tel­bar zeit­lich krank mel­det und dies für den ge­sam­ten Zeit­raum der Kün­di­gungs­frist so bleibt. An­ders liegt der Fall, wenn der Ar­beit­neh­mer sich erst krank mel­det und dann die ar­beit­ge­ber­sei­ti­ge Kün­di­gung er­hält.
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