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NZA Nachrichten

  • RBB: Kündigung Juristischer Direktorin rechtens

    ArbG Berlin
    Das ArbG Ber­lin hat in einem wei­te­ren Fall die Klage einer RBB-Füh­rungs­kraft gegen ihre Kün­di­gung in­mit­ten der Sen­der­kri­se ab­ge­wie­sen, dies­mal die der frü­he­ren Ju­ris­ti­schen Di­rek­to­rin des öf­fent­lich-recht­li­chen ARD-Sen­ders. Der Dienst­ver­trag sei sit­ten­wid­rig ge­we­sen, er­klär­te der Vor­sit­zen­de Rich­ter Simon Co­e­nen.
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  • Politiker während der Arbeitszeit getroffen: Amazon-Betriebsrat zu Recht fristlos gekündigt

    ArbG Verden
    Ein Ama­zon-Be­triebs­rat traf wäh­rend der Ar­beits­zeit zwei Po­li­ti­ker. Ama­zon sah darin einen Be­trug um Ar­beits­zeit und Rei­se­kos­ten und ent­ließ das Be­triebs­rats­mit­glied frist­los. Zu Recht, so das ArbG Ver­den, das die Klage des Be­triebs­rats da­ge­gen ab­ge­wie­sen hat.
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  • Kollegin an Brust gefasst: Fristlose Kündigung rechtens

    ArbG Berlin
    Weil er die nack­ten Brüs­te einer Kol­le­gin be­rührt hatte, wurde der An­ge­stell­te einer Bun­des­be­hör­de frist­los ent­las­sen. Das ArbG Ber­lin hat die Kün­di­gung be­stä­tigt. Die Pflicht­ver­let­zung des Man­nes wiege so schwer, dass die Be­hör­de ihn nicht habe ab­mah­nen müs­sen.
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  • Auch bei Wertfestsetzung gilt: Es darf nicht mehr geben als beantragt

    LAG Berlin-Brandenburg
    Ein Ge­richt darf im Rah­men der Wert­fest­set­zung nach § 33 RVG kei­nen hö­he­ren Ge­gen­stands­wert an­set­zen als be­an­tragt. Auch in die­sem Ver­fah­ren ist das Ge­richt an die An­trä­ge der Par­tei­en ge­bun­den, so das LAG Ber­lin-Bran­den­burg.
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  • Trotz nervender Korrekturwünsche: Dank muss im Arbeitszeugnis bleiben

    BAG
    Ein Ar­beit­ge­ber darf die Dan­kes­for­mel nicht aus er­zie­he­ri­schen Grün­den aus einem Ar­beits­zeug­nis strei­chen, weil die ehe­ma­li­ge An­ge­stell­te das Zeug­nis mehr­fach hat ver­bes­sern las­sen. Einen An­spruch auf die For­mel gibt es zwar laut BAG nicht, aber sie durf­te auch nicht nach­träg­lich ge­stri­chen wer­den.
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  • Klarnamen missbrauchter Bistumsangestellter genannt: Bischof muss Schmerzensgeld zahlen

    ArbG Trier
    In einer Vi­deo­kon­fe­renz mit Bis­tums­mit­ar­bei­ten­den nann­te er im März 2022 den Klar­na­men einer Bis­tums­an­ge­stell­ten, die wegen Miss­brauchs trau­ma­ti­siert ist. Dafür muss der Trie­rer Bi­schof Ste­phan Acker­mann ihr jetzt ein Schmer­zens­geld von 20.000 Euro zah­len, wie das ArbG Trier ent­schied.
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  • Kündigung nach Beleidigungen: Wann sind Chat-Äußerungen vertraulich?

    BAG
    Äu­ßert sich ein Ar­beit­neh­mer in einer pri­va­ten Chat­grup­pe stark be­lei­di­gend und men­schen­ver­ach­tend über Vor­ge­setz­te und Kol­le­gen, kann er nicht immer auf die Pri­vat­heit des Chats ver­trau­en. Das BAG hatte über eine au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung zu be­fin­den.
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  • Arbeitgeber erhält keine Erstattung für in Quarantäne gezahlte Gehälter

    VG Göttingen
    Zahlt ein Ar­beit­ge­ber sei­nen Be­schäf­tig­ten in einer 14-tä­gi­gen Co­ro­na-Qua­ran­tä­ne ihr Ge­halt wei­ter, so han­delt es sich nicht um eine Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung nach dem In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz. Laut VG Göt­tin­gen kann er daher auch keine Er­stat­tung von der an­ord­nen­den Be­hör­de ver­lan­gen.
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  • Auch krankgeschrieben kann man Bahn fahren

    LAG Mecklenburg-Vorpommern
    Ein er­krank­ter Chef­arzt darf zehn Stun­den mit der Bahn zu sei­ner Fa­mi­lie fah­ren, ohne dass die Krank­schrei­bung zwangs­läu­fig falsch sein muss. Das LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern geht je­den­falls davon aus, dass ein Tag im Kran­ken­haus an­stren­gen­der ge­we­sen wäre und sprach dem Arzt zu­nächst ein­be­hal­te­nen Lohn zu.
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  • Kündigung in der Insolvenz bei dringenden betrieblichen Erfordernissen

    BAG
    Ist eine Be­triebs­än­de­rung ge­plant und schlie­ßen der In­sol­venz­ver­wal­ter und der Be­triebs­rat dar­über einen In­ter­es­sen­aus­gleich mit Na­mens­lis­te, wird ver­mu­tet, dass die Kün­di­gung des in der Na­mens­lis­te auf­ge­führ­ten Ar­beit­neh­mers durch drin­gen­de be­trieb­li­che Er­for­der­nis­se be­dingt ist. Dies hat das BAG ent­schie­den.
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  • SE-Umwandlung: Gewerkschaften haben Recht auf eigenen Wahlgang

    BAG
    Wird eine mit­be­stimm­te Ak­ti­en­ge­sell­schaft in eine SE mit dua­lis­ti­schem Sys­tem um­ge­wan­delt, haben Ge­werk­schaf­ten An­spruch auf ein ge­son­der­tes Wahl­ver­fah­ren für ihre vor­ge­schla­ge­nen Ar­beit­neh­mer­ver­tre­ter im Auf­sichts­rat. Mit dem jetzt ver­öf­fent­lich­ten Be­schluss setzt das BAG eine Vor­ga­be des EuGH um.
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  • Per AGB vereinbart: Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Nichtantritt der Prüfung?

    BAG
    Wird vom Ar­beit­ge­ber eine Aus­bil­dung zur Steu­er­be­ra­te­rin mit­fi­nan­ziert, darf grund­sätz­lich eine Rück­zah­lungs­pflicht ver­ein­bart wer­den, falls das Ex­amen nicht an­ge­tre­ten wird. Die AGB müs­sen laut BAG bei den Grün­den für den Ab­bruch dif­fe­ren­zie­ren, um eine un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung zu ver­mei­den.
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  • Erzbistum muss Mitarbeiterin in beamtenähnliches Verhältnis übernehmen

    LAG Köln
    Das Erz­bis­tum Köln muss eine Mit­ar­bei­te­rin in lei­ten­der Stel­lung in ein be­am­ten­ähn­li­ches Ver­hält­nis über­neh­men und Ver­gü­tung nach­zah­len. Das LAG Köln ver­wies auf den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz und ver­nein­te, das der Ge­ne­ral­vi­kar des Bis­tums in frei­em Er­mes­sen ent­schei­den darf.
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  • Arbeitszeit manipuliert: Jobcenter-Mitarbeiter startete die Stechuhr schon zu Hause

    LAG Mecklenburg-Vorpommern
    Die Zeit­er­fas­sung läuft, aber der Mit­ar­bei­ter ist gar nicht da? Stich­pro­ben er­här­te­ten den Ver­dacht, dass ein Ar­beit­neh­mer sich von da­heim aus ein­logg­te, Stun­den bevor er zu ar­bei­ten be­gann. Das zer­rüt­tet das Ver­trau­ens­ver­hält­nis nach­hal­tig – zu nach­hal­tig, ur­teil­te das LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern.
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  • GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Mindestlohn

    BAG
    Zahlt eine GmbH ihren Ar­beit­neh­mern nicht den ge­setz­li­chen Min­dest­lohn, haf­ten für den Scha­dens­er­satz nicht die Ge­schäfts­füh­rer, ur­teilt das Bun­des­ar­beits­ge­richt. Zwar müs­sen diese nach dem MiLoG mög­li­cher­wei­se ein Bu­ß­geld zah­len. Doch der Bu­ß­geld­tat­be­stand sei kein Schutz­ge­setz nach § 823 Abs. 2 BGB zu­guns­ten der Ar­beit­neh­mer der Ge­sell­schaft im Ver­hält­nis zum Ge­schäfts­füh­rer.
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  • Vergleich geschlossen: Arbeitnehmer behält Beschäftigung nach Sprung in den Rhein

    LAG Düsseldorf
    Ein Her­stel­ler von Auf­zü­gen hatte einem Ver­triebs­mit­ar­bei­ter frist­los ge­kün­digt, weil die­ser wäh­rend einer Fir­men­fei­er auf einem Par­ty­schiff in den Rhein ge­sprun­gen war. Nach er­folg­rei­cher Klage des Mit­ar­bei­ters in der ers­ten In­stanz en­de­te das Be­ru­fungs­ver­fah­ren vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf nun durch einen ge­richt­li­chen Ver­gleich: Der Mit­ar­bei­ter be­hält seine Be­schäf­ti­gung, wird aber ab­ge­mahnt.
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  • Betriebsrat hat Anspruch auf nicht fest montiertes Laptop

    ArbG Köln
    Ein Ar­beit­ge­ber, der ver­pflich­tet ist, dem Be­triebs­rat ein Lap­top zur Ver­fü­gung zu stel­len, kommt die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, wenn er auf der fes­ten Mon­ta­ge des Ge­räts be­steht. Ein Lap­top sei ein Mo­bil­ge­rät und als sol­ches stand­or­tu­n­ab­hän­gig ver­wend­bar. Eine Be­fes­ti­gung würde damit der de­fi­ni­ti­ons­ge­mä­ßen Ver­wen­dungs­mög­lich­keit ent­ge­gen­ste­hen, ent­schied das Ar­beits­ge­richt Köln im Rah­men eines kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Falls.
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  • Massenentlassungsanzeige bezweckt keinen Individualschutz der Arbeitnehmer

    EuGH
    Die Ver­pflich­tung des Ar­beit­ge­bers, den Be­hör­den in einem frü­hen Sta­di­um be­ab­sich­tig­ter Mas­sen­ent­las­sun­gen In­for­ma­tio­nen dar­über mit­zu­tei­len, hat nicht den Zweck, den Ar­beit­neh­mern In­di­vi­du­al­schutz zu ge­wäh­ren. Die Mit­tei­lung er­folgt nur zu In­for­ma­ti­ons- und Vor­be­rei­tungs­zwe­cken für die zu­stän­di­ge Be­hör­de. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof auf eine Vor­la­ge des Bun­des­ar­beits­ge­richts ent­schie­den.
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  • Anwalt durfte ausgedruckte Word-Datei per beA ans Arbeitsgericht schicken

    BAG
    So­lan­ge die Pa­pier­ak­te bei einem Ar­beits­ge­richt noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA ein­ge­reicht wer­den – wenn das Ge­richt sie aus­druckt. Ob der Kam­mer­vor­sit­zen­de mit der Zeit ge­gan­gen ist und be­reits über­wie­gend die elek­tro­ni­sche Akte be­nutzt, ist laut Bun­des­ar­beits­ge­richt nicht ent­schei­dend.
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  • Beweiswert der AU-Bescheinigung bei Krankheit nach Kündigung

    LAG Niedersachsen
    Der Be­weis­wert einer Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU) kann nach einem Ur­teil des Lan­des­ar­beits­ge­richts Nie­der­sach­sen er­schüt­tert wer­den, wenn sich der Ar­beit­neh­mer nach Er­halt einer ar­beit­ge­ber­sei­ti­gen Kün­di­gung un­mit­tel­bar zeit­lich krank mel­det und dies für den ge­sam­ten Zeit­raum der Kün­di­gungs­frist so bleibt. An­ders liegt der Fall, wenn der Ar­beit­neh­mer sich erst krank mel­det und dann die ar­beit­ge­ber­sei­ti­ge Kün­di­gung er­hält.
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