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Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.
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Wird vom Arbeitgeber eine Ausbildung zur Steuerberaterin mitfinanziert, darf grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht vereinbart werden, falls das Examen nicht angetreten wird. Die AGB müssen laut BAG bei den Gründen für den Abbruch differenzieren, um eine unangemessene Benachteiligung zu vermeiden.
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Das Erzbistum Köln muss eine Mitarbeiterin in leitender Stellung in ein beamtenähnliches Verhältnis übernehmen und Vergütung nachzahlen. Das LAG Köln verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und verneinte, das der Generalvikar des Bistums in freiem Ermessen entscheiden darf.
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LAG Mecklenburg-Vorpommern
Die Zeiterfassung läuft, aber der Mitarbeiter ist gar nicht da? Stichproben erhärteten den Verdacht, dass ein Arbeitnehmer sich von daheim aus einloggte, Stunden bevor er zu arbeiten begann. Das zerrüttet das Vertrauensverhältnis nachhaltig – zu nachhaltig, urteilte das LAG Mecklenburg-Vorpommern.
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Zahlt eine GmbH ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn, haften für den Schadensersatz nicht die Geschäftsführer, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Zwar müssen diese nach dem MiLoG möglicherweise ein Bußgeld zahlen. Doch der Bußgeldtatbestand sei kein Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Arbeitnehmer der Gesellschaft im Verhältnis zum Geschäftsführer.
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Ein Hersteller von Aufzügen hatte einem Vertriebsmitarbeiter fristlos gekündigt, weil dieser während einer Firmenfeier auf einem Partyschiff in den Rhein gesprungen war. Nach erfolgreicher Klage des Mitarbeiters in der ersten Instanz endete das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun durch einen gerichtlichen Vergleich: Der Mitarbeiter behält seine Beschäftigung, wird aber abgemahnt.
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Ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, dem Betriebsrat ein Laptop zur Verfügung zu stellen, kommt dieser Verpflichtung nicht nach, wenn er auf der festen Montage des Geräts besteht. Ein Laptop sei ein Mobilgerät und als solches standortunabhängig verwendbar. Eine Befestigung würde damit der definitionsgemäßen Verwendungsmöglichkeit entgegenstehen, entschied das Arbeitsgericht Köln im Rahmen eines kürzlich veröffentlichten Falls.
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Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem frühen Stadium beabsichtigter Massenentlassungen Informationen darüber mitzuteilen, hat nicht den Zweck, den Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Die Mitteilung erfolgt nur zu Informations- und Vorbereitungszwecken für die zuständige Behörde. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
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Solange die Papierakte bei einem Arbeitsgericht noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA eingereicht werden – wenn das Gericht sie ausdruckt. Ob der Kammervorsitzende mit der Zeit gegangen ist und bereits überwiegend die elektronische Akte benutzt, ist laut Bundesarbeitsgericht nicht entscheidend.
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Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen erschüttert werden, wenn sich der Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich krank meldet und dies für den gesamten Zeitraum der Kündigungsfrist so bleibt. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich erst krank meldet und dann die arbeitgeberseitige Kündigung erhält.
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Redaktion beck-aktuell, (dpa)
Spätestens seit den Enthüllungen von Julian Assange, Edward Snowden und Chelsea Manning dürfte fast jeder den Begriff Whistleblower kennen. Um Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen, tritt am Sonntag das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es ist längst überfällig. Im Februar verklagte die EU-Kommission Deutschland deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof.
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In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, wie das Bundesarbeitsgericht betont.
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Die Kündigung einer "Middle East"-Redakteurin der Deutschen Welle, der frühere antisemitische und israelfeindliche Veröffentlichungen für einen arabischen Sender vorgeworfen wurden, ist unwirksam. Es bestehe kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund und die Personalratsanhörung sei bewusst falsch erfolgt, begründete das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung.
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Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig. Laut Bundesarbeitsgericht ist das Statusverfahren Voraussetzung für die Wahl. Das Verfahren sei selbst bei unstreitigem Wechsel des Mitbestimmungsregimes durchzuführen.
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Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30.06.2023 aus. Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Während der Corona-Pandemie habe mit den Sonderregelungen die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden können. Insgesamt sei die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken.
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Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. Hierin liege keine unzulässige Benachteiligung vom Teilzeitbeschäftigten, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Beim grenzüberschreitenden Güterverkehr sollen die Rechte von Lkw-Fahrern besser geschützt werden. Ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend mit großer Mehrheit verabschiedet hat, regelt unter anderem Arbeitszeiten, Ruhepausen und Bezahlung. So sollen Kraftfahrer, die im Auftrag eines ausländischen Unternehmens in Deutschland unterwegs sind, grundsätzlich auch Anrecht auf den deutschen Mindestlohn haben.
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" bei YouTube eingestellt hat, für unwirksam erachtet. Es hat das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag des Landes Berlin zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegen eine Abfindung von etwa 72.000 Euro aufgelöst.
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Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die eine Vergütung für Verdienstentgang im Quarantänefall davon abhängig macht, dass eine Quarantänemaßnahme durch seine eigenen Verwaltungsbehörden auferlegt wurde. Denn eine solche Regelung könne zu einer mittelbaren Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer führen, so der Gerichtshof der Europäischen Union.
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Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Drohende Interessenkonflikte stünden einer Kompatibilität beider Ämter entgegen. Die Vorinstanzen hatten das anders gesehen.
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