BFH-Urteil vom 27.9.2017, XI R 9/16

Die englische Redewendung „Put up or shut up“ besagt, dass man seine Zweifel und Bedenken im Vorfeld einer Entscheidung klar aussprechen und nicht später dauernd wieder mit negativen Bemerkungen auffallen sollte. Der eine oder andere mag sich an einen ähnlichen Satz von kirchlichen Hochzeiten erinnern: „Dann möge er jetzt sprechen oder für immer schweigen.“ Geschäftsführer sollten sich diese Weisheiten im Insolvenzfall zu Herzen nehmen.