FG Münster, Beschluss vom 16.6.2020, 4 V 1584/20 AO (Beschwerde zugelassen); Hessisches FG, Beschluss vom 8.6.2020, 12 V 643/20
Bis zum 31.5.2020 konnten von der Corona-Krise betroffene Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten Zuschüsse bis zu einer Höhe von 15.000 € beantragen. Umstritten ist, ob die ausgezahlten Zuschüsse gepfändet werden dürfen. Da bis zur finanzgerichtlichen Klärung oft Monate oder Jahre vergehen können, die Gelder aber sofort benötigt werden, häufen sich die Anträge auf Aussetzung des Pfändungsbeschlusses. Dabei kommt es häufig auf den Einzelfall an.